Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel
Begründung
Kunstrasenplatz beim SV Niederursel Vorgang: ST 527/13 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Stellungsnahme des Magistrats ST 527 wird zur Anfrage des Ortsbeirats 8 vom 24. Januar 2013 wegen der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz beim SV Niederursel mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes nicht genehmigen kann, da das Gelände im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 liegt. Für den Ortsbeirat ist jedoch nicht ersichtlich, dass ein Kunstrasenplatz gegenüber einem Tennenplatz negative Auswirkungen auf das Gelände als Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 hat. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat prüfen zu lassen, ob die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bau eines Kunstrasenplatzes anstelle des Tennenplatzes keine Genehmigung zu erteilen, fehlerhaft ist, und ob deswegen gegen diese Entscheidung bei für die Untere Naturschutzbehörde zuständigen Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden kann.