Einrichtung einer mobilen Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-Park
Begründung
Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-Park Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Carl-von-Weinberg-Park entgegen der Stellungnahme des Magistrates vom 25.05.2012, ST 842 in diesem vielbesuchten Spielpark eine mobile Toilettenanlage einzurichten. Begründung: Der Carl-von-Weinberg-Park wird nicht nur von spielenden Kindern, sondern auch von Schulen und Kindergärten genutzt. Dass die Einrichtung einer mobilen Toilette in diesem vielbesuchten und vielgenutzten Park erforderlich ist, zeigt die Tatsache, dass die Frauenhofschule für ihr jährlich stattfindendes Sportfest stets eine mobile Toilette gegen Gebühr aufstellen lassen muss. Wenn die städtische Maßnahme "mobile Toiletten auf Spielplätzen und -Parks" auch im Carl-von-Weinberg-Park eingerichtet würde, könnten auch "quartierübergreifende" Kindereinrichtungen ihre Sport- und Spielfeste dort feiern.