Einrichtung einer mobilen Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-Park
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1453 entstanden aus Vorlage: OF 351/5 vom 29.07.2012
Betreff: Einrichtung einer mobilen Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-Park Vorgang: ST 842/12 Der Magistrat wird gebeten, entgegen seiner Stellungnahme vom 25.05.2012, ST 842, im Carl-von-Weinberg-Park, diesem vielbesuchten Spielpark, eine mobile Toilettenanlage einzurichten.
Begründung: Der Carl-von-Weinberg-Park wird nicht nur von spielenden Kindern, sondern auch von Schulen und Kindergärten genutzt. Dass die Einrichtung einer mobilen Toilette in diesem vielbesuchten und vielgenutzten Park erforderlich ist, zeigt die Tatsache, dass die Frauenhofschule für ihr jährlich stattfindendes Sportfest stets eine mobile Toilette gegen Gebühr aufstellen lassen muss. Wenn die städtische Maßnahme "Mobile Toiletten auf Spielplätzen und Parks" auch im Carl-von-Weinberg-Park durchgeführt würde, könnten auch "quartiersübergreifende" Kindereinrichtungen ihre Sport- und Spielfeste dort feiern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012STST 842Einrichtung einer öffentlichen Toilette im Carl von Weinberg ParkStellungnahme
- 29. Juli 2012OFOF 351/5Einrichtung einer mobilen Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-ParkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2012Sie sind hierOMOM 1453Einrichtung einer mobilen Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-ParkDirektanregung
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1798Einrichtung einer mobilen Toilettenanlage im Carl-von-Weinberg-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats