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Diesterwegschule - Keine Auslagerung an die Straße Auf der Schloßhecke

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

an die Straße Auf der Schloßhecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die derzeit in den Planungen diskutierte, temporäre Auslagerung der Diesterwegschule auf eine Liegenschaft an der Straße "Auf der Schloßhecke" nicht umzusetzen. Eine solche Auslagerung ist aus mehreren Gründen nicht wünschenswert: - notwendige Erschließung der Straße "Auf der Schloßhecke" - Fällung von zahlreichen alten Bäumen und damit - erhebliche Eingriffe in eine gewachsene Gartenstruktur, welche diesen Teil der Straße "Auf der Schloßhecke" ausmacht - Lange Fußwege für die Kinder, um die Turnhalle des TSV 1878 e.V. für den Sportunterricht zu erreichen (mitunter über stärker befahrene Straßen des Ginnheimer Ortskerns) - von den Anwohnern befürchtete Bebauung des nach der Auslagerung brachliegenden Grundstückes entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes NW62c Nr. 1 Begründung: Es ist zwar sehr wichtig, schnell eine geeignete Liegenschaft für die notwendige Auslagerung der Diesterwegschule zu finden, doch das Grundstück auf der Schloßhecke ist im Vergleich zu anderen Alternativen aus den oben genannten Gründen für diese Maßnahme ungeeignet. Als Alternativen stehen sowohl eine Auslagerung in eine Containeranlage auf dem Schulgelände selbst (siehe OA 1614 vom 18.05.2017), als auch die Auslagerung auf die städtische Liegenschaft in den "Bleichwiesen" (siehe OM 1615 vom 18.05.2017) zur Auswahl. Beide Lösungen bedeuten weitaus geringere Wege für die Schulkinder, größere Nähe zur Turnhalle des TSV 1878 e.V. und vor allen Dingen geringere Eingriffe in alten Baumbestand.