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Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke

Lesezeit: 9 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.04.2009

Auskunftsersuchen

Wohngebiete in Ginnheim

Details im PARLIS V_963_2009
01.07.2009

Stellungnahme des Magistrats

Wohngebiete in Ginnheim

Details im PARLIS ST_965_2009
06.09.2017

Antrag Ortsbeirat

Diesterwegschule - Keine Auslagerung an die Straße Auf der Schloßhecke

Details im PARLIS OF_349-9_2017
06.10.2017

Vortrag des Magistrats

S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1)

Details im PARLIS M_204_2017
09.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Auslagerung der Diesterwegschule

Details im PARLIS OM_2407_2017
26.01.2018

Stellungnahme des Magistrats

Auslagerung der Diesterwegschule

Details im PARLIS ST_124_2018
07.02.2018

Antrag Ortsbeirat

Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke

Details im PARLIS OF_409-9_2018
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Betreff: Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke Vorgang: V 963/09 OBR 9; ST 965/09; M 204/17; OM 2407/17 OBR 9; ST 124/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, von einer Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft "Auf der Schloßhecke" aus folgenden Gründen abzusehen: 1. Das Grundstück liegt an einer Senke, die nur rund 100 Meter von der südwestlich verlaufenden Rosa-Luxemburg-Straße entfernt liegt. Auch von dieser Straße werden aufgrund des hauptsächlich vorherrschenden Südwestwindes Lärm und vor allem Schadstoffe bis zum fraglichen Grundstück getragen. Eine erhöhte Schadstoffbelastung bedeutet eine erhöhte Gesundheitsbelastung für die Kinder. Diese Belastung wurde in der Konfliktanalyse für das Planvorhaben 55R192 0 der Umweltprüfung durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 30.03.2009 bestätigt. Laut dieser Analyse besteht für das Gebiet eine Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm, hohe Wärmebelastung (Bioklima) und hoher Schadstoffbelastung. 2. Die Main-Weser-Bahnlinie liegt weniger als 100 Meter westlich des Grundstücks, was beim hier hauptsächlich vorherrschenden Südwestwind den Lärm unmittelbar zur ausgelagerten Schule trägt. Ohne Lärmschutzmaßnahmen ist eine Auslagerung für die Kinder nicht zumutbar. 3. Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde 1972 in Betrieb genommen. Da die Qualität der Fahrzeugmotoren zu dieser Zeit eine nach heutigem Maßstab extrem hohe Umweltbelastung bedeutete (z. B. durch Feinstaub, Ruß oder bleihaltige Kraftstoffe), ist es möglich, dass der Boden in diesem Gebiet ebenfalls durch eingelagerte Schadstoffe belastet ist. Dies müsste durch Bodenproben geprüft werden, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. 4. In Bezug auf einen möglichen Lärmschutz gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße wird auf die ST 965 vom 1.7.2009, Absatz 1, Punkt 3 verwiesen. Darin führt der Magistrat aus, dass ein Lärmschutz der Rosa-Luxemburg-Straße "extrem schwierig" umzusetzen sei. 5. Um für die Auslagerung an diesen Standort den notwendigen Lärm und Schadstoffschutz zu gewährleisten, entstünden neben den laut ST 124 vom 26.01.2018 als wirtschaftlich angesehenen Kosten für die bauliche und versorgungstechnische Erschließung weitere Kosten für den Emissionsschutz. Schutz also gegen den Lärm der Bahnlinie und gegen die von der Rosa-Luxemburg-Straße eingetragenen Schadstoffe (sofern ein solcher Schutz überhaupt möglich ist). 6. Der Zeitraum für die Auslagerung der Schule fällt mit dem Zeitraum zusammen, innerhalb dessen die Main-Weser-Bahnlinie von zwei auf vier Gleise erweitert werden soll. Außerdem soll genau unterhalb des geplanten Auslagerungsstandrotes in dieser Zeit auch der S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim neu entstehen. Der Baulärm wird in diesem Zusammenhang ebenfalls eine erhebliche negative Wirkung auf den Schulbetrieb haben (vgl. u.a. Magistratsbericht M 204 vom 6.10.2017). 7. Da Eltern der Schulkinder gerade in Hinblick auf die Lärm- und Gesundheitsbelastung am angestrebten Standort starke Bedenken artikuliert haben, darf auch von dieser Seite mit erheblichem Widerstand gegen eine Auslagerung an die Schloßhecke gerechnet werden. Auch dies würde das Verfahren verlängern. 8. Das Grundstück, auf dem die Auslagerung stattfinden soll, ist laut dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 als Kleingartenfläche festgesetzt. Laut diesem Bebauungsplan handelt es sich bei der Straße "Auf der Schloßhecke" um keine öffentliche Verkehrsfläche. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit seinem Urteil 8K3407/09.F vom 12.11.2010, Seite 20, Abs. 2 ausgeführt. 9. Die fragliche Liegenschaft ist laut der hessischen Biotopkartierung ein geschütztes Gehölzbiotop, das es demnach zu erhalten gilt (siehe Kartenmaterial unter http://natureg.hessen.de/Main.html ). Die Fällung der Bäume und Entfernung der Sträucher auf dem Grundstück zieht notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt nach sich. 10. Der Ponyhof Schloßhecke, der direkt an die Liegenschaft grenzt, könnte bei einer Auslagerung der Schule an diesen Standort nicht erhalten werden. Durch eine Schule in direkter Nachbarschaft würden die Tiere einem Stress ausgesetzt, dem sie nicht gewachsen wären. Der Ponyhof ist eine Ginnheimer Institution und bei Kindern jeden Alters bekannt und beliebt. Diesen in Ginnheim zu verlieren wäre ein Verlust für die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder. Hier müsste ein vollwertiger Ausgleich durch die Stadt geschaffen werden (vgl. u. a. Arbeit von Dr. Bettina Wollanke von der Ludwig-Maximilian-Universität München "Evaluierung von Stressparametern beim Pferd https://edoc.ub.uni-muenchen.de/7533/1/May_Anna.pdf). 11. Die Anwohner entlang der Straße "Am Wiesenrain" und der "Ginnheimer Waldgasse" würden durch den Schulbetrieb ebenfalls berührt. Diese Anwohner fürchten im Anschluss an eine Erschließung und nach Ende der Auslagerung der Schule die Bebauung entlang der neu erstellten Straße. Ein zu erwartendes Vorgehen der Anwohner - auch auf dem Rechtsweg - würde aufgrund der Verfahrensdauer den angestrebten Zeitplan für das Projekt erheblich verzögern. 12. Als Schulträger ist die Stadt Frankfurt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen verpflichtet, alle präventiven Maßnahmen zu treffen, um den Lern und Arbeitsplatz Schule sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten (vgl. GUV-SI 8064 der gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Verpflichtung gilt auch für eine mehrjährige Auslagerung und ist am Standort Schloßhecke, wie oben ausgeführt, nur sehr schwer umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich folgende Fragen: A: Ist unter Berücksichtigung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach wie vor gegeben, auch wenn sich der Lärmschutz in Bezug auf die Rosa-Luxemburg-Straße laut dem Magistrat "extrem schwierig" gestaltet? B: Ist die Stadt Frankfurt der Ansicht, dass an der fraglichen Stelle keine bedenkliche Emissionsbelastung durch Verkehrslärm, Abgase, Feinstaub und Baulärm vorliegt oder innerhalb des Auslagerungszeitraums vorliegen wird? Wenn ja, so wird der Magistrat gebeten, dies unmittelbar durch entsprechende Fachgutachten bestätigen zu lassen. C: Hat die Stadt Frankfurt für den angestrebten Standort eine Prüfung durch gemäß SGB VII und dem Bundesarbeitsschutzgesetzt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? D: Außerdem stellt sich die Frage, was eine generelle Studie bezüglich einer Standortanalyse, welche neben der räumlichen Nähe zum bisherigen Schulstandort auch die Umwelt- und Gesundheitskriterien mit einschließt, ergeben würde. Bei einem anderen Fall im Kreis Rhein-Sieg sprachen eine mögliche Bodenbelastung sowie Verkehrslärm gegen die Auslagerung an einen angestrebten Alternativstandort (https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/siegburg/neubau-standort-seidenberg- gegen-schule-auf-der-muellkippe-28925960?view=fragmentPreview und http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Siegburger-Sc hulzentrum-bleibt-am-Neuenhof-article3713727.html). Es dient der Information, dass die Elternvertreter der Diesterwegschule gegenüber der Stadt Frankfurt mehrere Alternativstandorte genannt haben, die gemäß dem Wortlaut "nach einer ersten Prüfung" abgelehnt Wurden! Hier sind erneute und weitergehende Untersuchungen zu den genannten Standorten wünschenswert.Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2017, OF 349/9 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.04.2009, V 963 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2009, ST 965 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.