Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft übernommene Liegenschaft Mertonstraße 30 (bisher Akademie für Arbeit - AdA) den sechs Projektgruppen (plus zwei Nachrücker), die nach einem aufwändigen Bewerbungsverfahren bereits 2014 durch Jurybeschluss den Zuschlag für Wohnen auf dem Kulturcampus erhalten haben, prioritär zur Nutzung anzubieten. Der Magistrat möge dabei dem Gebot der Fairness folgen und statt einer formal übergeordneten stadtweiten Ausschreibung das bereits nachgewiesene Engagement dieser Gruppen für den Kulturcampus würdigen und den erbrachten Nachweis der Sozialrendite für den Stadtteil als Ressource nutzen. Begründung: Bei einer von den Wohngruppen initiierten Begehung auf dem Kulturcampus im Mai 2017 wurde von einem Vertreter des Planungsdezernates auf die Veräußerung der Liegenschaft Mertonstraße 30 und deren mögliche weitere Nutzung durch Wohngruppen hingewiesen. Mitgeteilt wurde, dass daran gedacht sei, Gebäude und Grundstück stadtweit für Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens auszuschreiben. Hier scheint weder das Gebot der Fairness beachtet noch wird berücksichtigt, dass die Geschichte der bereits ausgewählten Wohngruppen vom Engagement für den Stadtteil Bockenheim und intensiver Befassung mit der Entwicklung auf dem Kulturcampus geprägt ist. Mit einer diesem Sinne entsprechenden Nutzung der Immobilie Mertonstraße 30 könnte deutlich werden, dass es endlich im Sinne der Planungswerkstätten auf dem Kulturcampus vorangeht und der politische Wille, gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen, umgesetzt wird.
Inhalt
Antrag vom 03.08.2017, OF 336/2
Betreff: Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die von der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft übernommene Liegenschaft Mertonstraße 30 (bisher Akademie für Arbeit - AdA) den sechs Projektgruppen (plus zwei Nachrücker), die nach einem aufwändigen Bewerbungsverfahren bereits 2014 durch Jurybeschluss den Zuschlag für Wohnen auf dem Kulturcampus erhalten haben, prioritär zur Nutzung anzubieten. Der Magistrat möge dabei dem Gebot der Fairness folgen und statt einer formal übergeordneten stadtweiten Ausschreibung das bereits nachgewiesene Engagement dieser Gruppen für den Kulturcampus würdigen und den erbrachten Nachweis der Sozialrendite für den Stadtteil als Ressource nutzen.
Begründung: Bei einer von den Wohngruppen initiierten Begehung auf dem Kulturcampus im Mai 2017 wurde von einem Vertreter des Planungsdezernates auf die Veräußerung der Liegenschaft Mertonstraße 30 und deren mögliche weitere Nutzung durch Wohngruppen hingewiesen. Mitgeteilt wurde, dass daran gedacht sei, Gebäude und Grundstück stadtweit für Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens auszuschreiben. Hier scheint weder das Gebot der Fairness beachtet noch wird berücksichtigt, dass die Geschichte der bereits ausgewählten Wohngruppen vom Engagement für den Stadtteil Bockenheim und intensiver Befassung mit der Entwicklung auf dem Kulturcampus geprägt ist. Mit einer diesem Sinne entsprechenden Nutzung der Immobilie Mertonstraße 30 könnte deutlich werden, dass es endlich im Sinne der Planungswerkstätten auf dem Kulturcampus vorangeht und der politische Wille, gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen, umgesetzt wird.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. August 2017Sie sind hierOFOF 336/2Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2017OMOM 1996Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazuDirektanregung
- 24. November 2017STST 2306Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazuStellungnahme
- 22. Dezember 2017BB 439Wohnen auf dem Gelände des Campus BockenheimMagistratsbericht
- 2. Februar 2018OFOF 489/2Kulturcampus: Das Wohnprojekt „Fusion“ gehört dazu!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Februar 2018OFOF 490/2Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2018OAOA 265Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!Anregung
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1855Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!Stellungnahme
- 30. Mai 2019OFOF 826/2Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 17. Juni 2019VV 1320Besteht noch ernsthaftes Interesse an der Realisierung von Wohnungsprojekten auf dem Campusgelände?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme