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Ist das Südmilch-Gelände verkäuflich?

Vorlagentyp: OF LINKE.

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, gemäß der OM 1471 vom 21.1.2021 auf die ABG Holding einzuwirken, den Kontakt mit den Eigentümern des Südmilch-Geländes aufzunehmen und sich über eventuell bestehende Veräußerungsabsichten zu erkundigen. Sollten diese bestehen, wird der Magistrat gebeten, auf die ABG Frankfurt Holding einzuwirken, das Gelände zu erwerben und mit bezahlbarem Wohnraum zu bebauen. Nutzungsarten wie Lagerflächen für Gewerbe, ein Kinderzentrum, ein Bürgerhaus und Grünflächen sind ebenfalls zu prüfen.

Begründung

Der Magistrat stellte in seiner ST 1745 vom 27.09.2021 fest, die ABG Frankfurt Holding sei "ständig am Erwerb von Grundstücken interessiert" und gab die Möglichkeit bekannt, dass diese mit den Eigentümern des Südmilch-Geländes in Kontakt treten könne, um eventuelle Veräußerungsabsichten zu erfragen. Das Nordend steht unter starkem Gentrifizierungsdruck und untersteht aus diesem Grund der Milieuschutzsatzung. Ziel dieser Satzung ist, durch entsprechende Vorgaben der Verteuerung und Umwandlung des Wohnraums entgegenzuwirken und so die Verdrängung weniger finanzstarker Haushalte zu verhindern. Das Südmilch-Gelände als letztes großes Areal des Nordends, das in absehbarer Zeit neu bebaut werden könnte, bietet die Möglichkeit, bei entsprechend geförderter Bebauung eine Durchmischung des Gebietes sicherzustellen. Gerade hinsichtlich der viel zu geringen Anzahl an städtischen geförderten Wohnungen sollte diese Chance nicht vertan werden.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

12
12. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

13
13. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

14
14. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL