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Bebauungsplan Sandelmühle

Vorlagentyp: OFCDUSPD
46 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

  1. Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden.
  2. Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung gestellt.
  3. Werden bei den jeweiligen Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht verweigert.
  4. Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden.

Inhalt

Antrag vom 09.01.2013, OF 278/8

Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

  1. Der generelle Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet (B 328 vom 23.07.2012 Abs. a)) wird zurückgenommen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olaf-Palme-Straße" muss entlastet werden.
  2. Die in der B328 Abs. d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) werden im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum (Tagesdatum und Tageszeitraum)) zur Verfügung gestellt.
  3. Werden bei den jeweiligen Bauanträgen mehr Stellplätze pro Wohneinheit eingeplant, als dies in der Stellplatzsatzung vorgesehen ist, werden bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht verweigert.
  4. Bei den im Bebauungsgebiet vorgesehenen Wohnbauten als "Sozialer Wohnungsbau" wird nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30% der vorgeschriebenen Stellplätze verzichtet. Nach nur wenigen Jahrzehnten (z.B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juli 2012BB 328Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -Magistratsbericht
  2. 9. Januar 2013Sie sind hier
    OFOF 278/8Bebauungsplan Sandelmühle
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 24. Januar 2013OAOA 315Bebauungsplan SandelmühleAnregung
  4. 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 803Bebauungsplan SandelmühleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 17 · 24.01.2013
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 315 2013 Die Vorlage OF 278/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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