Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -
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An der Sandelmühle — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Instandsetzung des Gehwegs An der Sandelmühle, Höhe U-Bahn-Station „Heddernheim“05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Dringende Instandsetzung der Beleuchtung im Durchgang der Straßen An der Sandelmühle zum Brühlfeld01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bau eines Retentionsbeckens im Feld20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu An der Sandelmühle per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328
Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 - OA 173/12 OBR 8 - zu a. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates und der Forderung nach einem Verkehrskonzept fand ein ämterübergreifendes Abstimmungsgespräch statt, an dem das Straßenverkehrsamt, das Referat für Mobilitäts- und Verkehrsplanung, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie aufgrund der vorhandenen Stadtbahntrasse die VGF beteiligt wurden. Grundlage der Diskussion waren die derzeitigen Nutzungen und mögliche Umbaumaßnahmen. Da das Platzangebot im Bereich der Hessestraße/ Olof-Palme-Straße eingeschränkt ist, sind separate Abbiegespuren technisch nicht umsetzbar. Die westlich der Straße bestehende Bebauung und die Stadtbahntrasse ermöglichen keine Aufweitung des Knotenpunktes "An der Sandelmühle". Im Bereich der Straße "An der Sandelmühle" südlich des Plangebietes fehlt bislang der nördliche Gehweg. Durch die geplante Ausweisung von zusätzlicher Verkehrsfläche am Rande des Plangebietes wird die Herstellung dieses fehlenden Gehweges möglich. Eine Veränderung bzw. Ausbau des weiteren Straßenverlaufes im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht geplant. Ein Ausbau ist auch aufgrund der Tatsache, dass diese Flächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen nicht möglich. Für das Plangebiet besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 537, der die Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet darstellt. Würde das Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, würde ebenfalls zusätzlicher Verkehr durch eine andere, derzeit bereits zulässige Nutzung, entstehen. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist bei einer gewerblichen Nutzung deutlich höher als bei einer Nutzung für Wohnen. Bei den Berechnungen der potenziellen Zusatzbelastung zum Bestand wurde auch geprüft, wie groß die Entlastung des Verkehrsknotenpunktes "An der Sandelmühle" durch den geplanten nördlichen Anschluss im Bereich der Kaltmühle wäre. Ergebnis war, dass die zu erwartende Entlastung marginal ist und das Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt "An der Sandelmühle" sich nicht wesentlich verringern würde. Nach einem Vergleich der Vorteile dieser geplanten nördlichen Zufahrt mit den Nachteilen, den wirtschaftlichen Folgekosten, die durch das Brückenbauwerk und die erforderliche Neusignalisierung des Bahnübergangs Kaltmühle entstehen und den naturschutzrechtlichen Eingriffen in das vorhandene Landschaftsschutzgebiet und das bestehende Vogelschutzgehölz, wurde ämterübergreifend die Entscheidung getroffen, auf diese zweite Zufahrt zu verzichten. zu b. Bislang ist aus naturschutzrechtlichen Gründen unklar, ob der Fußweg überhaupt hergestellt wird. Es ist jedoch nicht geplant, dass der Fußweg am Urselbach durch das vorhandene Biotop oder durch die Kleingartenanlage führt. Der angedachte Fußweg soll südlich des Urselbaches verlaufen und östlich des Firmengeländes der Firma D.A. wieder auf die Straße "An der Sandelmühle" führen. Weder das Biotop, noch die Kleingartenanlage sind von dem Fußweg betroffen, da sie außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen und die Planungen sich auf den Geltungsbereich beschränken. zu c. Für den Hol- und Bringverkehr können sowohl auf dem Gelände der Kindertagesstätte als auch durch eine entsprechende Gestaltung im Straßenraum der Planstraße ausreichende Flächen hergestellt werden. zu d. Die erste Verkehrszählung fand an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag im September 2011 statt. Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund einer Baumaßnahme die Brücke über die Nidda zwischen Eschersheim und Heddernheim gesperrt. Im April 2012 wurde nach Abschluss der Bauarbeiten und Öffnung der Brücke eine stichprobenartige Wiederholung der Zählung im Kreuzungsbereich am Bahnübergang Sandelmühle vorgenommen. Die Zählung erfolgte wiederum an einem durchschnittlichen, mittleren Werktag, sodass ein Vergleich beider Zählungen erfolgen konnte. Dabei konnten keine wesentlichen Abweichungen festgestellt werden. Bei den Zu- und Abfahrten über den Bahnübergang im Bereich der Straße "An der Sandelmühle, die eine direkte Verbindung zur Brücke darstellt, gab es keine Unterschiede zwischen den beiden Zählungen. Der Vergleich beider Zählungen mit früheren Verkehrszählungen bestätigte, dass die Brückensperrung an der Nidda keinen erkennbaren Einfluss auf die Verkehrsmengen am Bahnübergang Sandelmühle hatte. zu e. Zielsetzung der Stadt Frankfurt am Main ist eine Reduzierung des Individualverkehrs. Die Berechnung der erforderlichen Anwohnerparkplätze erfolgt auf Basis der jeweils rechtskräftigen Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Vorgesehen ist gemäß der Stellplatzsatzung pro Wohneinheit die Herstellung eines Stellplatzes. Die Parkplätze, die für die geplanten Wohneinheiten benötigt werden, sind in dem vorgestellten Entwurf vom 10.02.2012 auf privaten Grundstücksflächen nachgewiesen. Zusätzliche Besucherparkplätze sind im öffentlichen Raum entlang der Straße geplant, auf dafür ausgewiesenen Flächen. Die Anzahl der erforderlichen Besucherparkplätze wird berechnet anhand der Anwohnerparkplätze und variiert zwischen 5 bis 15 Prozent des grundsätzlichen Bedarfs. Die geplanten Flächen für Besucherparkplätze ermöglichen die Herstellung von weiteren 15 Prozent. Im Bereich der Haltestelle und des geplanten Einzelhandels ist alleine die Herstellung von 18 Besucherstellplätzen möglich. Auf dem Grundstück der Kindertagesstätte werden für die Beschäftigten separate Stellplätze vorgesehen, sodass den Mitarbeitern grundsätzlich ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen. Für die Mitarbeiter des vorhandenen Gewerbebetriebes werden auf betriebseigenen Flächen weitere 50 Stellplätze geplant. Zielsetzung dabei ist eine Entlastung der angrenzenden Wohngebiete von dem Parkverkehr durch die Mitarbeiter des Betriebes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2012MM 49Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 16. März 2012OFOF 169/8Bebauungsplan Nr. 889 - An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. März 2012OAOA 173Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49Anregung
- 23. Juli 2012Sie sind hierBB 328Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -Magistratsbericht
- 9. Januar 2013OFOF 278/8Bebauungsplan SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. Januar 2013OAOA 315Bebauungsplan SandelmühleAnregung
- 10. Juni 2013STST 803Bebauungsplan SandelmühleStellungnahme
- 12. August 2013OFOF 353/8Erneute Befassung der OF 278/8 vom 09.01.2013 durch die StadtverordnetenversammlungOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 29. August 2013OAOA 415Bebauungsplan SandelmühleAnregung
- 17. Januar 2014STST 64Bebauungsplan SandelmühleStellungnahme
- 11. Juli 2016MM 141Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 7. März 2017OFOF 121/8Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899Ortsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 9. März 2017OMOM 1330Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899Direktanregung
- 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 279 WochenSTST 1126Wohngebiet An der Sandelmühle; Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)