Bebauungsplan Sandelmühle
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 24.01.2013, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 278/8 vom 09.01.2013
Betreff: Bebauungsplan Sandelmühle Vorgang: B 328/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird mit Bezug auf den Bebauungsplan Sandelmühle beauftragt, 1. den generellen Verzicht auf die zweite Zufahrt zum Neubaugebiet gemäß Bericht des Magistrats vom 23.07.2012, B 328, Buchstabe a) zurückzunehmen. Der Knotenpunkt "An der Sandelmühle/Olof-Palme-Straße" muss entlastet werden; 2. die im oben genannten Bericht unter d) angeführten beiden Verkehrszählungen (2011 und 2012) im Detail (Anzahl, Fahrtrichtung, Zählpunkte, Zählzeitraum - Tagesdatum und Tageszeitraum) dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. bei den jeweiligen Bauanträgen, die mehr Stellplätze pro Wohneinheit einplanen, als die Stellplatzsatzung vorsieht, bis zu zwei Stellplätze pro Wohneinheit nicht zu verweigern; 4. bei den im Bebauungsgebiet als "sozialer Wohnungsbau" vorgesehenen Wohnbauten nicht - wie derzeit geübte Praxis - auf 30 Prozent der vorgeschriebenen Stellplätze zu verzichten.
Begründung: zu 4.: Nach nur wenigen Jahrzehnten (z. B. 20 Jahre) läuft die Sozialbindung aus und die Stellplätze sind auf Dauer verloren. Daher sollen auch für die sozial geförderten Wohneinheiten bereits von Beginn an die für den privaten Wohnungsbau vorgeschriebenen Parkplätze in voller Zahl erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2012BB 328Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -Magistratsbericht
- 9. Januar 2013OFOF 278/8Bebauungsplan SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. Januar 2013Sie sind hierOAOA 315Bebauungsplan SandelmühleAnregung
- 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 803Bebauungsplan SandelmühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1., 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung), FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1., 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)