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Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49

Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet An der Sandelmühle in Frankfurt am Main - Heddernheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.12.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das brachliegende Areal "An der Sandelmühle" nach der Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort die planungsrechtliche Grundlage für eine Folgenutzung als allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Der Bebauungsplan Nr. 889 "An der Sandelmühle" verfolgt das Ziel der Wiedernutzung der brach liegenden Gewerbeflächen "An der Sandelmühle" sowie das Ziel der Erweiterung der Wohnnutzung zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Wohnungsbaugrundstücken in Frankfurt. Bis 2030 wird ein deutliches Bevölkerungswachstum von ca. 30.000 Einwohnern erwartet. Dies und der steigende Wohnflächenbedarf pro Person führen zu einem hohen Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Straße "An der Sandelmühle" und ist im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 537 - Heddernheim-Nord vom 09.12.1986 als eingeschränktes Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,0 festgesetzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 889 umfasst die Flächen südlich des Urselbaches und nördlich der Straße "An der Sandelmühle". Abgegrenzt wird der Geltungsbereich nördlich durch eine Zufahrt zum Plangebiet und die südliche Böschungskante des Urselbaches. Westlich bildet die Stadtbahntrasse der Stadtbahn-Linie U 2 den Abschluss des Geltungsbereiches. Im Süden verläuft die Grenze in der Mitte des Straßenraumes "An der Sandelmühle". Östlich endet der Geltungsbereich mit dem Flurstück 101/1 (Gemarkung 497, Flur 9). Der westliche Teil der Fläche wurde bis Ende der 1990er Jahre von der VDO Adolf Schindling AG gewerblich genutzt. Nach Aufgabe dieser Nutzung liegt das Areal nunmehr brach. Um zu einer Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich beizutragen, soll die Fläche zeitnah einer Folgenutzung zugeführt werden. Auf der Fläche im nördlichen Teil des Geltungsbereiches hat eine Heizungs- und Sanitärfirma ihren Sitz. Die Firma hat die Flächen angemietet und wird ihren Standort mittelfristig verlagern. Durch diese Verlagerung wird eine Orientierung und Öffnung der Fläche zum Urselbach möglich. Für diesen Bereich und die brach gefallene Fläche soll ein neues städtebauliches Konzept durch die Aufstellung des Bebauungsplanes umgesetzt werden. Im Umfeld des Plangebietes befindet sich überwiegend Wohnnutzung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt es zwei Wohngebäude, die erhalten und in die neue städtebauliche Planung eingebunden werden sollen. Die Festsetzungen werden an die Nutzungsanforderungen der Umgebung angepasst. Auf dem östlichen Areal des Plangebietes befindet sich eine nicht störende gewerbliche Nutzung, die erhalten werden soll. Durch den Einbezug dieser Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen an dieser Stelle eine durchgängige Wegeverbindung entlang des Urselbaches sowie die Aufweitung der Bachaue als Fortsetzung des Grünzuges am Urselbach bis zu seiner Mündung in die Nidda ermöglicht werden. Die Fläche verfügt über eine sehr gute Anbindung an die vorhandene technische und soziale Infrastruktur. Die äußere Erschließung des Gebietes ist bereits vorhanden. Der Standort ist durch die Haltestelle "An der Sandelmühle" der Stadtbahn-Linie U 2 direkt an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden. Im Umfeld des Plangebietes gibt es bereits Nahversorgungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist eine Umwidmung der brach liegenden Fläche in Wohnen vorgesehen. Durch die Schaffung von Wohnraum wird ein Beitrag zu den Zielen des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms 2008 der Stadt Frankfurt am Main geleistet und eine Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt erzielt. Im direkten Einzugsbereich der Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs sind Mehrfamilienhäuser geplant. Im Erdgeschoss sollen Flächen für den Einzelhandel sowie ergänzende Nutzungen vorgesehen werden, die der Versorgung des Gebietes und der bestehenden Wohnbebauung dienen. Im rückwärtigen Bereich sind Einfamilienreihenhäuser vorgesehen. Ziel ist die Herstellung unterschiedlicher Wohnformen, um verschiedenen Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu bieten. In das Gebiet soll eine Kindertagesstätte integriert werden, die den Bedarf an Betreuungsplätzen im Gebiet selbst und auch darüber hinaus abdecken soll. Die Hauptzufahrt zu dem zukünftigen Wohngebiet erfolgt über die Straße "An der Sandelmühle". Eine zweite Zufahrt zum Gebiet ist von Norden geplant. Diese Zufahrt schließt an die bereits vorhandene Straße "Kaltmühle" und den dort gelegenen Übergang der Stadtbahntrasse an. zu II. Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Gewerbefläche dargestellt. Da die Planung für den westlichen Teil des Geltungsbereiches eine Nutzung für Wohnzwecke vorsieht, ist eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage _Lageplan (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 173 Antrag vom 02.03.2012, OF 167/8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2012Sie sind hier
    MM 49Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
    Magistratsvortrag
  2. 2. März 2012OFOF 167/8Bebauungsplan Nr. 889 - An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 16. März 2012OFOF 169/8Bebauungsplan Nr. 889 - An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  4. 22. März 2012OAOA 173Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49Anregung
  5. 23. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 328Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle -Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 8 · 19.03.2012
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 8 · 20.03.2012
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER

OBR 8
Sitzung 9 · 22.03.2012
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 49 wird unter Hinweis auf die hierzu beschlossene Anregung OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 167/8 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.03.2012
TO II, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiraten
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Freie Wähler (M 49 und OA 173 = Annahme)REP (M 49 und OA 173 = Annahme)NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung)
zu 2 / Ziffer 1., 2. und 4)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPPiraten
zu 2 / Ziffer 3. und 5)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (M 49 und OA 173 = Annahme) NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 9 · 24.04.2012
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Freie Wähler (M 49 und OA 173 = Annahme)Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 173) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 49 und OA 173 = Annahme) Piraten (M 49 = Annahme, OA 173 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffern 3. und 5. Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 26.04.2012
TO I, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung)REP (M 49 und OA 173 = Annahme)
Enthaltung:
Linke
zu 2 / Ziffer 1., 2. und 4)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
zu 2 / Ziffer 3. und 5)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 49 und OA 173 = Enthaltung) REP (M 49 und OA 173 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 03.05.2012
TO II, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 173 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenREP
Enthaltung:
LinkeNPD
zu 2 / Ziffer 1., 2. und 4)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerPiratenREP
Enthaltung:
NPD
zu 2 / Ziffer 3. und 5)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFreie WählerREPPiraten
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; LINKE. und NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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