Vervollständigung des Berichts über die Verhandlungen in der Fluglärmkommission
Begründung
Verhandlungen in der Fluglärmkommission Der Ortsbeirat bittet den Magistrat seinen jährlichen Bericht über die Verhandlungen in der Fluglärmkommission (zuletzt B 273) entsprechend der Fragestellung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005 § 10282, "Welche Vorschläge im Einzelnen liegen in der Fluglärmkommission vor und wie werden die Auswirkungen auf die Frankfurter Bevölkerung eingeschätzt", zu vervollständigen. Dabei soll der Schwerpunkt auf die Abschätzung der Folgen für die Frankfurter Bevölkerung gelegt werden, was im diesjährigen Bericht B 273 unterblieben ist. Insbesondere wird eine Stellungnahme zur Lärmentwicklung im Hinblick auf die Einführung der Lärmpausen im Frankfurter Süden erbeten. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 17.11.2005 § 10282 den Magistrat aufgefordert, jährlich über die in der Fluglärmkommission vorliegenden Vorschläge im Einzelnen zu berichten und eine Einschätzung über deren Auswirkungen auf die Frankfurter Bevölkerung abzugeben. Letztere ist der Magistrat in seinem aktuellen Bericht B 273 schuldig geblieben. Soweit der Bericht auf das Lärmpausenmodell eingeht, ist folgendes zu bedenken: Im Frankfurter Süden ist es seit Einführung der Lärmpausen laut Fraport Messstation Frankfurt-Süd um 3 dbA in der gesetzlichen Nacht 22 - 6 Uhr1 lauter geworden. Laut Fraport ist diese Tatsache darauf zurückzuführen, dass der Anteil der Betriebsrichtung Ost mit 21 % unterhalb des langjährigen Mittelwerts, der bei etwa 30 Prozent angesiedelt wird, lag.2 Diese Tatsache dokumentiert aber auch anschaulich, dass, wenn durch die eigeführte Lärmpausenregelung Entlastungen generiert werden, diese so marginal sind, dass sie durch Schwankungen bei den Betriebsrichtungsanteilen aufgehoben und sogar zum Gegenteil, der ausschließlichen Schaffung von Belastungen für Gebiete, führen können. Weiterhin ist das Abstellen auf das Wahrnehmungsmonitoring (Seite 2 f. des Berichts) als Beleg dafür, dass die Beibehaltung des Lärmpausenmodells gewünscht und sinnvoll ist, fragwürdig. Dokumentiert das Wahrnehmungsmonitoring, nicht viel mehr, dass die Lärmpausen nicht wahrgenommen werden? Und dokumentiert das Wahrnehmungsmonitoring nicht, dass die Lärmpausen viel mehr eine psychologische Maßnahme darstellen, die faktisch keine Auswirkung auf das Leben in den Fluglärmgebieten hat? So heißt es im Wahrnehmungsmonitoring auf Seite 573: "Die qualitative Fokusgruppenuntersuchung und die standardisierte Telefonbefragung zur Wahrnehmung und Bewertung der Lärmpausen zeigen, dass die objektive Lärmreduzierung kaum subjektiv und schon gar nicht spontan, das heißt ohne Vorinformation, wahrgenommen wird. ... Wenn adäquat über die Lärmpausen informiert wird, werden sie zwar nicht von allen positiv bewertet, aber selbst diejenigen, die sich negativ äußern, sind dann überwiegend der Meinung, die Lärmpausen sollten erhalten bleiben. Nachdem die Information angekommen war, erscheint eine positive Wirkung als doch wahrscheinlich und führt zu der durchaus rationalen Haltung: ‚Was man hat, das hat man'". 1 http://www.fraport.de/de/misc/binaer/verantwortung/Schallschutz_und_Fluglaerm/be richt-ueber-schallschutz-winterflugplan-2015-2016/jcr:content.file/schallschutz b ericht_2015_2016_online.pdf 2 Fraport Schallschutzbericht Winterflugplan 2015/16 (Juli 2016), S. 8 f. 3 http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/234._sitzung_am_09.03.2016/ top_3_-_abschlussbericht_wahrnehmungs-_und_wirkungsmonitoring_laermpausen__maer z _2016.pdf