Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach Errichtung eines provisorischen Erdaushub-Zwischenlagers
Begründung
Stadtteil Kalbach Errichtung eines provisorischen Erdaushub-Zwischenlagers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der im größeren Umfang anfallende Erdaushub bei der Erschließung des Baugebiets Riedberg-Westflügel, auf den vom Magistrat zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A 5 im Bereich Kalbachs erworbenen Grundstücksflächen zwischengelagert werden kann und damit eine vorgezogene kostengünstige Erdaufschüttung zur Errichtung des geplanten Lärmschutzwalls in die Wege geleitet werden kann. Es wird angeregt, dass sich der Magistrat weiterhin bemüht, die für den Lärmschutzwall noch benötigten restlichen Grundstücke zu erwerben. Begründung: Für den entlang der Autobahn A 5 im Bereich Kalbach geplanten Lärmschutzwall besteht seit dem Jahr 2008 Planungsrecht. Bereits 2009 hat der Magistrat entlang der A 5 Grundstücke erworben, auf denen im Rahmen des Projekts Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) ab 2012 ein Lärmschutzwall errichtet werden sollte. Mit der Einstellung dieses Projekts scheint die Verwirklichung des Lärmschutzwalls wieder in weite Ferne gerückt zu sein. Das Beispiel des Baugebiets Riedberg und der dort mit einer vorbereitenden Zwischenlagerung entstandene Lärmschutzwall zeigt Wege auf, wie die Beseitigung der größeren Erdaushubmengen zur Vorbereitung eines Lärmschutzwalls genutzt werden können. Der Ortsbeirat regt an, diese Verfahrensweise auch für den Lärmschutzwall im Bereich Kalbach zu prüfen.