Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel
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- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailBegründung
Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Gutleutstraße und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher 1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, 2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist, 3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und 4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt. Begründung: Zu 1) Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. Bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Anlage 1 (ca. 138 KB)
Inhalt
Antrag vom 13.05.2016, OF 19/1
Betreff: Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Gutleutstraße und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher 1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, 2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist, 3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und 4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt.
Begründung: Zu 1) Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. Bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Anlage 1 (ca. 138 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.06.2016, OF 42/1 Antrag vom 10.08.2016, OF 72/1 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2016Sie sind hierOFOF 19/1Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Juni 2016OFOF 42/1Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. August 2016OFOF 72/1Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. August 2016OMOM 480Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelDirektanregung
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1864Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 SPD und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 SPD und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)