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Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel

Vorlagentyp: OFGRÜNE
31 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Bahnanlagen und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher 1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, 2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist, 3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und 4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt, 5. bestehende Industriebrachen dem Wohnungsbau mit mindestens 40% geförderten Mietwohnungen zu führt, 6. eine (aus dem östlichem Gutleut) mit dem Rad gut erreichbare Fläche für einen Wochenmarkt berücksichtigt, 7. genügend entsiegelte Flächen und Dachbegrünung vorsieht, 8. innovative Wohnformen wie generationsübergreifendes Wohnen oder Wohnanlagen für Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht, 9. genossenschaftliches Bauen unterstützt, 10. im nördlichen Teil der Bebauungsplanfläche ausreichende und großzügige Grünflächen vorsieht, 11. das sog. Milchsackgelände als Veranstaltungs- und Kulturstandort vorsieht, 12. Flächen für Einzelhandel vorsieht, 13. einen durchgehenden Radweg als Verbindung Innenstadt - Griesheim entlang des Mains geschaffen vorsieht, 14. eine Trasse für die Straßenbahn bis zur Wurzelsiedlung berücksichtigt. Begründung: Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Zu 5) Seit Jahren dümpeln einige kleinere und größere Industriebrachen vor sich hin oder werden mindergenutzt. Da Bauland für das Wohnen in Frankfurt generell knapp ist, sollte der B-Plan auch diesen Bereich erfassen und dort - wo immer es geht - Wohnraum vorsehen. Zu 6) Schon seit den Jahren der Sanierung des Gutleuts tauchte immer wieder der Wunsch nach einem Wochenmarkt im Viertel auf. Verschiedene Anläufe scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Im Zuge einer Neuplanung könnte eine solche den Erfordernissen eines Marktes angepasste Fläche rechtzeitig berücksichtigt werden. Ist der Markt mit Rad oder Straßenbahn gut zu erreichen ist, wird er auch für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um Schönplatz und Rottweiler Platz sowie aus dem Westhafen eine attraktive Einkaufsstätte. 7) Entsiegelte Flächen und begrünte Dächer tragen zur Entschärfung von Starkregenereignissen bei und verbessern das Makroklima. 8) In der alternden Gesellschaft werden diese Wohnformen immer stärker nachgefragt. 9) Beim genossenschaftlichen Bauen und Wohnen gestalten die Bewohner ihr Wohn- und Lebensumfeld selbst mit, sie leben in stabilen nachbarschaftlichen Verhältnissen, haben ein lebenslanges Nutzungsrecht an qualitativ hochwertigem Wohnraum und bezahlen nur die tatsächlichen Bau- und Unterhaltskosten - nicht die gängigen Marktpreise. Genossenschaftsmitglieder werden Miteigentümer und somit Mieter und Eigentümer in einem. Menschen mit ähnlichen Wohn- und Lebensvorstellungen schließen sich zusammen, um ein Wohnprojekt zu realisieren, das sie selbst nutzen. Die Genossenschaft ist als juristische Person dauerhaft Eigentümerin des Gebäudes, die Hausbewohner sind als Genossenschaftsmitglieder Anteilseigner der Genossenschaft (Miteigentümer) und erhalten ein dauerhaftes Nutzungsrecht. Die Projektgemeinschaften legen die Schwerpunkte, wie autofreies oder Mehr-Generationen-Wohnen jeweils selbst fest und verwalten ihre Wohnprojekte selbstbestimmt. 10) Qualitätsvolle Planung und Stadtgestaltung trägt zum Wohlergehen aller bei und beugt sozialen Konflikten vor. Großflächige Grünflächen sind ein elementarer Bestandteil vorausschauenden Planungs- und Gestaltungswillens. 11) Die Einrichtungen auf dem sog. Milchsackgelände (Bildhauerwerkstatt der Jugend-Kul -tur-Werkstatt Falkenheim Gallus e.V., Tanzhaus West / Farbenfabrik) sind stadtweit beliebte und anerkannte Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Mietstudios für Fotografen und Medienmacher. Ateliers, Ausstellungsflächen, Bühnen und Clubs in der Farbenfabrik stellen einen unverzichtbaren und erhaltenswerten Bestandteil des kulturellen Lebens in Frankfurt dar und lassen das Gutleutviertel in einem gutem Licht dastehen. 12) Das Gutleutviertel generell, besonders das westliche Quartier ist mit Einzelhandel unterversorgt. Der im Zuge der Westhafenbebauung errichtete Supermarkt versorgt das Viertel lediglich monopolartig. Kurze Fuß- oder Radwege zu Einkaufsstätten vermeiden umweltschädliche Autofahrten. 13) Diese Radwegverbindung hat eine enorme gesamtstädtische Bedeutung. Sie wird aber auch die Lebensqualität vieler Menschen aus dem Gutleutviertel erheblich verbessern, wenn sie -statt in der stark befahrenen Gutleutstraße - am Main entlang laufen oder radeln können. 14) In diesem Bereich befinden sich das Briefzentrum und die Werner-von-Siemens-Schule mit vielen Beschäftigten und Schülern. Kommen noch weitere Wohnungen hinzu, kann die immer wieder erhobene Forderung nach einer durchgehenden Straßenbahnverbindung in die Innenstadt (mit Wegfall des Umsteigens am Hauptbahnhofs) umgesetzt werden. Zahllose Busfahrten in Gutleutstraße und Mannheimer Straße können entfallen und der ohnehin überbeanspruchte Vorplatzes des Hauptbahnhofs würde entlastet.

Inhalt

Antrag vom 19.06.2016, OF 42/1

Betreff: Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Bahnanlagen und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher 1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, 2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist, 3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und 4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt, 5. bestehende Industriebrachen dem Wohnungsbau mit mindestens 40% geförderten Mietwohnungen zu führt, 6. eine (aus dem östlichem Gutleut) mit dem Rad gut erreichbare Fläche für einen Wochenmarkt berücksichtigt, 7. genügend entsiegelte Flächen und Dachbegrünung vorsieht, 8. innovative Wohnformen wie generationsübergreifendes Wohnen oder Wohnanlagen für Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht, 9. genossenschaftliches Bauen unterstützt, 10. im nördlichen Teil der Bebauungsplanfläche ausreichende und großzügige Grünflächen vorsieht, 11. das sog. Milchsackgelände als Veranstaltungs- und Kulturstandort vorsieht, 12. Flächen für Einzelhandel vorsieht, 13. einen durchgehenden Radweg als Verbindung Innenstadt - Griesheim entlang des Mains geschaffen vorsieht, 14. eine Trasse für die Straßenbahn bis zur Wurzelsiedlung berücksichtigt.

Begründung: Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Zu 5) Seit Jahren dümpeln einige kleinere und größere Industriebrachen vor sich hin oder werden mindergenutzt. Da Bauland für das Wohnen in Frankfurt generell knapp ist, sollte der B-Plan auch diesen Bereich erfassen und dort - wo immer es geht - Wohnraum vorsehen. Zu 6) Schon seit den Jahren der Sanierung des Gutleuts tauchte immer wieder der Wunsch nach einem Wochenmarkt im Viertel auf. Verschiedene Anläufe scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Im Zuge einer Neuplanung könnte eine solche den Erfordernissen eines Marktes angepasste Fläche rechtzeitig berücksichtigt werden. Ist der Markt mit Rad oder Straßenbahn gut zu erreichen ist, wird er auch für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um Schönplatz und Rottweiler Platz sowie aus dem Westhafen eine attraktive Einkaufsstätte. 7) Entsiegelte Flächen und begrünte Dächer tragen zur Entschärfung von Starkregenereignissen bei und verbessern das Makroklima. 8) In der alternden Gesellschaft werden diese Wohnformen immer stärker nachgefragt. 9) Beim genossenschaftlichen Bauen und Wohnen gestalten die Bewohner ihr Wohn- und Lebensumfeld selbst mit, sie leben in stabilen nachbarschaftlichen Verhältnissen, haben ein lebenslanges Nutzungsrecht an qualitativ hochwertigem Wohnraum und bezahlen nur die tatsächlichen Bau- und Unterhaltskosten - nicht die gängigen Marktpreise. Genossenschaftsmitglieder werden Miteigentümer und somit Mieter und Eigentümer in einem. Menschen mit ähnlichen Wohn- und Lebensvorstellungen schließen sich zusammen, um ein Wohnprojekt zu realisieren, das sie selbst nutzen. Die Genossenschaft ist als juristische Person dauerhaft Eigentümerin des Gebäudes, die Hausbewohner sind als Genossenschaftsmitglieder Anteilseigner der Genossenschaft (Miteigentümer) und erhalten ein dauerhaftes Nutzungsrecht. Die Projektgemeinschaften legen die Schwerpunkte, wie autofreies oder Mehr-Generationen-Wohnen jeweils selbst fest und verwalten ihre Wohnprojekte selbstbestimmt. 10) Qualitätsvolle Planung und Stadtgestaltung trägt zum Wohlergehen aller bei und beugt sozialen Konflikten vor. Großflächige Grünflächen sind ein elementarer Bestandteil vorausschauenden Planungs- und Gestaltungswillens. 11) Die Einrichtungen auf dem sog. Milchsackgelände (Bildhauerwerkstatt der Jugend-Kul -tur-Werkstatt Falkenheim Gallus e.V., Tanzhaus West / Farbenfabrik) sind stadtweit beliebte und anerkannte Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Mietstudios für Fotografen und Medienmacher. Ateliers, Ausstellungsflächen, Bühnen und Clubs in der Farbenfabrik stellen einen unverzichtbaren und erhaltenswerten Bestandteil des kulturellen Lebens in Frankfurt dar und lassen das Gutleutviertel in einem gutem Licht dastehen. 12) Das Gutleutviertel generell, besonders das westliche Quartier ist mit Einzelhandel unterversorgt. Der im Zuge der Westhafenbebauung errichtete Supermarkt versorgt das Viertel lediglich monopolartig. Kurze Fuß- oder Radwege zu Einkaufsstätten vermeiden umweltschädliche Autofahrten. 13) Diese Radwegverbindung hat eine enorme gesamtstädtische Bedeutung. Sie wird aber auch die Lebensqualität vieler Menschen aus dem Gutleutviertel erheblich verbessern, wenn sie -statt in der stark befahrenen Gutleutstraße - am Main entlang laufen oder radeln können. 14) In diesem Bereich befinden sich das Briefzentrum und die Werner-von-Siemens-Schule mit vielen Beschäftigten und Schülern. Kommen noch weitere Wohnungen hinzu, kann die immer wieder erhobene Forderung nach einer durchgehenden Straßenbahnverbindung in die Innenstadt (mit Wegfall des Umsteigens am Hauptbahnhofs) umgesetzt werden. Zahllose Busfahrten in Gutleutstraße und Mannheimer Straße können entfallen und der ohnehin überbeanspruchte Vorplatzes des Hauptbahnhofs würde entlastet.Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2016, OF 19/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2016OFOF 19/1Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Juni 2016Sie sind hier
    OFOF 42/1Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 10. August 2016OFOF 72/1Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 30. August 2016OMOM 480Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelDirektanregung
  5. 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1864Bebauungsplan für das westliche GutleutviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 3 · 05.07.2016
TO I, TOP 6
Beraten
1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 19/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 42/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
1 SPDCDUGrüneLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLPartei
Ablehnung:
3 SPDFraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
1 SPDCDUGrüneLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLPartei
Ablehnung:
3 SPDFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 SPD und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 SPD und fraktionslos (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Anregung an den Magistrat OM 480 2016 1. Die Vorlage OF 19/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 42/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 72/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
SPDCDU1 LinkeFDPÖkoLinX-ARLPartei
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
1 LinkeFraktionslos
zu 3)
Zustimmung:
SPDCDUFDPParteiFraktionslos
Ablehnung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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