Keine Schließung des Sozialrathauses Bergen-Enkheim
Begründung
Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: dass der Magistrat den Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim dauerhaft sichert, den Grenzänderungsvertrag beachtet und damit sein Ziel der Bürgernähe deutlich macht. Wir weisen darauf hin, dass eine Schließung des Sozialrathauses Bergen-Enkheim gegen die Bestimmungen des Grenzänderungsvertrages verstößt, dass es nicht zu vertreten ist, den östlichen Stadtteilen Fechenheim, Riederwald, Bergen-Enkheim und Seckbach mit rund 60.000 Einwohnern und davon rund 7000 Menschen mit existenzsichernden Mindestleistungen keine standortnahe Beratung zu sichern. Begründung: Aufgrund des Etatantrages E 11 wurde beim Jugend- und Sozialamt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in B 404 als Zwischenbericht mitgeteilt hat, dass dort die Struktur der Sozialrathäuser und ihre Standorte kritisch überprüft werden. Zwischenzeitlich haben sich Hinweise verdichtet, dass der Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim gefährdet ist.