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Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Unterliederbach Vorgang: OM 4448/15 OBR 6; ST 1602/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasen sowie für die Verlegung von Kunstrasen auf dem Kleinspielfeld auf der Sportanlage an der Hans-Böckler-Straße in Unterliederbach werden im nächsten Haushalt 2017 die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Begründung: Mit OM 4448 v. 08.09.2015 hatte der Ortsbeirat die Notwendigkeit der o.g. Maßnahme dargelegt und deren baldmöglichste Umsetzung sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel im Haushalt beantragt. Mit ST 1602 v. 13.11.2015 antwortete der Magistrat, dass ihm der Wunsch des VfB Unterliederbach nach einer Ausstattung mit einem Kunstrasenbelag sowie die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasen bekannt sei, dass eine Umsetzung zurzeit jedoch nicht möglich sei, weil keine Mittel im laufenden Haushalt (2015/2016) bereitstünden. Deshalb beantragt der Ortsbeirat nun die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im nächsten Haushalt 2017.