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Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2015, ST 1602

Betreff: Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach Die Sportanlage Unterliederbach besteht aus einem Rasenplatz, 400m-Tennenlaufbahn, Tennenplatz, Kunststoffkleinfeld und einem Umkleide- und Funktionsgebäude. Seit dem 01. September 1995 wird die Sportanlage durch den VfB Unterliederbach betreut. Für die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasen sowie Verlegung von Kunstrasen auf dem Kleinspielfeld auf der Sportanlage Unterliederbach stehen zur Zeit keine Mittel im laufenden Haushalt zur Verfügung. Der Wunsch nach einer Ausstattung des Kleinfeldes mit einem Kunstrasenbelag sowie die Umwandlung des Hartplatzes in einen Kunstrasen ist dem Fachamt bekannt. Eine Umsetzung dieses Wunsches ist jedoch zurzeit nicht möglich. Sofern zukünftig hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist über die Realisierung des Wunsches neu zu entscheiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2015OFOF 1447/6Kunstrasen auf dem Gelände des VfB UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. September 2015OMOM 4448Kunstrasen auf dem Gelände des VfB UnterliederbachDirektanregung
  3. 13. November 2015Sie sind hier
    STST 1602Kunstrasen auf dem Gelände des VfB Unterliederbach
    Stellungnahme
  4. 19. Dezember 2015OFOF 1550/6Kunstrasen auf dem Gelände des VfB UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 19. Januar 2016OMOM 4898Kunstrasen auf dem Gelände des VfB UnterliederbachDirektanregung
  6. 29. März 2016Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 569Kunstrasen auf dem Gelände des VfB UnterliederbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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