llus Höchst Nordweststadt SachsenhausenFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses in Frankfurt Nieder-Eschbach
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
in Frankfurt Nieder-Eschbach Vorgang: B 252/13 Der Ortsbeirat möge beschließen : Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in M 84 und B 252 vom 17.05.2013 angekündigte Zusammenlegung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt im Mertonviertel abzulehnen und für den Erhalt des Sozialrathauses Am Bügel am jetzigen Standort einzutreten. Mit der Vermieterin des jetzt genutzten Gebäudes, der Saalbau GmbH, ist über eine Mietminderung bzw. Anpassung an die ortsübliche Miete zu verhandeln. Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der nördlichen Stadtteile. Die Einrichtung wurde Anfang der neunziger Jahre bewusst am jetzigen, zentralen Standort vorgenommen, um die Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Für die Nieder-Erlenbacher Bürger ist der Nachbarstadtteil Nieder-Eschbach sehr gut direkt mit Bus oder Fahrrad zu erreichen. Eine Verlegung des Sozialrathauses weit in den Nord-Westen Frankfurts würde fast eine Verdoppelung der Entfernung bedeuten und ein zusätzliches Umsteigen in die U-Bahn bedingen. Damit wäre das Sozialrathaus für Nieder-Erlenbacher Bürger/innen nicht mehr "nebenan". Es wäre kein niederschwelliges Angebot mehr; insbesondere nicht für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und/oder Orientierungs-schwierigkeiten. In B252 wird darüber hinaus nicht dargestellt, ob es schon Verhandlungen mit der Saalbau GmbH bzgl. einem niedrigeren Mietzins gegeben hat. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Saalbau GmbH, als eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding (und damit der Stadt Frankfurt), in dieser Lage in Nieder-Eschbach einen Mietpreis von mehr als 27,-€ / m2 verlangen kann - und damit die Stadt Frankfurt als Mutterkonzern in neue Räumlichkeiten nötigt. Mietforderungen, die innerhalb eines städtischen Unternehmens ausgesprochen werden, sollten steuer- und verhandelbar sein. Vor allem, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete weit unter dem geforderten Mietszins liegt. Des Weiteren ist der prognosti-zierte, zukünftige Quadratmeterpreis von 14,-€ im Mertonviertel zwar avisiert, aber nicht garantiert - und schon gar nicht dauerhaft. Auch am neuen Standort werden Mieterhöhungen in den darauffolgenden Jahren zu einer deutlichen Verringerung der errechneten Einsparungen führen. Die Differenz zwischen jetziger Miete und neuer Miete könnte also auch deutlich geringer ausfallen, wenn mit dem bisherigen und dem neuem Vermieter in Verhandlungen um die tatsächlichen Quadratmeterpreise getreten würde. Die Abstriche aber, die bei der Bürgernähe der Sozialrathäuser bzw. bei ihrer Erreichbarkeit gemacht werden müssten, stehen in keinem Verhältnis zum öknonomischen Einsparpotenzial.
Inhalt
Antrag vom 25.05.2013, OF 152/13
Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses in Frankfurt Nieder-Eschbach Vorgang: B 252/13
Der Ortsbeirat möge beschließen : Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in M 84 und B 252 vom 17.05.2013 angekündigte Zusammenlegung der Sozialrathäuser Am Bügel und Nordweststadt im Mertonviertel abzulehnen und für den Erhalt des Sozialrathauses Am Bügel am jetzigen Standort einzutreten. Mit der Vermieterin des jetzt genutzten Gebäudes, der Saalbau GmbH, ist über eine Mietminderung bzw. Anpassung an die ortsübliche Miete zu verhandeln.
Begründung: Das Sozialrathaus Am Bügel liegt im Zentrum der nördlichen Stadtteile. Die Einrichtung wurde Anfang der neunziger Jahre bewusst am jetzigen, zentralen Standort vorgenommen, um die Angebote vor Ort im direkten Kontakt mit der Bevölkerung anzubieten. Für die Nieder-Erlenbacher Bürger ist der Nachbarstadtteil Nieder-Eschbach sehr gut direkt mit Bus oder Fahrrad zu erreichen. Eine Verlegung des Sozialrathauses weit in den Nord-Westen Frankfurts würde fast eine Verdoppelung der Entfernung bedeuten und ein zusätzliches Umsteigen in die U-Bahn bedingen. Damit wäre das Sozialrathaus für Nieder-Erlenbacher Bürger/innen nicht mehr "nebenan". Es wäre kein niederschwelliges Angebot mehr; insbesondere nicht für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und/oder Orientierungs-schwierigkeiten. In B252 wird darüber hinaus nicht dargestellt, ob es schon Verhandlungen mit der Saalbau GmbH bzgl. einem niedrigeren Mietzins gegeben hat. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Saalbau GmbH, als eine 100-prozentige Tochter der ABG Holding (und damit der Stadt Frankfurt), in dieser Lage in Nieder-Eschbach einen Mietpreis von mehr als 27,-€ / m2 verlangen kann - und damit die Stadt Frankfurt als Mutterkonzern in neue Räumlichkeiten nötigt. Mietforderungen, die innerhalb eines städtischen Unternehmens ausgesprochen werden, sollten steuer- und verhandelbar sein. Vor allem, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete weit unter dem geforderten Mietszins liegt. Des Weiteren ist der prognosti-zierte, zukünftige Quadratmeterpreis von 14,-€ im Mertonviertel zwar avisiert, aber nicht garantiert - und schon gar nicht dauerhaft. Auch am neuen Standort werden Mieterhöhungen in den darauffolgenden Jahren zu einer deutlichen Verringerung der errechneten Einsparungen führen. Die Differenz zwischen jetziger Miete und neuer Miete könnte also auch deutlich geringer ausfallen, wenn mit dem bisherigen und dem neuem Vermieter in Verhandlungen um die tatsächlichen Quadratmeterpreise getreten würde. Die Abstriche aber, die bei der Bürgernähe der Sozialrathäuser bzw. bei ihrer Erreichbarkeit gemacht werden müssten, stehen in keinem Verhältnis zum öknonomischen Einsparpotenzial.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2013Sie sind hierOFOF 152/13llus Höchst Nordweststadt SachsenhausenFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses in Frankfurt Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag
- 10. Juni 2013OFOF 151/13llus Höchst Nordweststadt SachsenhausenFraktion: SPDTitel/Betreff: Sozialrathaus Am Bügel am Standort weiter betreiben!Ortsbeiratsantrag
- 25. Juni 2013OAOA 400llus Höchst Nordweststadt SachsenhausenTitel/Betreff: Sozialrathaus Am Bügel am Standort weiter betreiben Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 84Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme