Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik?
Begründung
Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße - Platz der Republik / ungerade Hausnummern beseitigen 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. den Radweg baulich abtrennen und gegen das Falschparken sichern zu lassen Begründung: Die beschriebene dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden um den Radlerinnen und Redlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen.