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Abscheuliche Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Karmeliterschule und Weißfrauenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. bei dem Eigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 40 (möglicherweise FAAG oder AGB Holding, deren Namen noch auf den Klingelschildern steht) darauf hinzuwirken, dass sie den "Vorgarten" des Gebäudes in einen akzeptablen Zustand versetzen 2. mitzuteilen, welche Nutzung für das leer stehende Gebäude vorgesehen ist. Begründung: Zu 1): Vor dem leer stehenden Gebäude Gutleutstraße 40 befindet sich ein etwa 5 m tiefer Streifen mit Schotter, Müll und etwas Wildwuchs, der durch ein hohes Gitter vom Gehweg abgetrennt ist (Abb.1). Da, wo dieser "Vorgarten" an das Grundstück von Weißfrauenschule und Karmeliterschule angrenzt, ist dieses Gitter zurückgesetzt. Die so entstandene Einbuchtung wird regelmäßig von Obdachlosen als Toilette benutzt (Abb.2). Die Schüler und Schülerinnen der beiden Schulen müssen täglich an diesen Kothaufen vorbei gehen. Zu 2): Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum insbesondere auch im Innenstadtbereich Frankfurts, wäre es wünschenswert, wenn diese Liegenschaft mindestens teilweise mit (Sozial)wohnungen genutzt werden könnte. Abb. 1 Abb. 2

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