Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1771
Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Zu 1: Die Liegenschaft Gutleutstraße 40 befindet sich im privaten Eigentum. Aktuell finden zwischen dem Magistrat und dem Eigentümer kontinuierliche Gespräche zur Wiedernutzung des leerstehenden Gebäudes sowie zur Gestaltung der Außenanlagen respektive des Vorgartenbereiches statt.
Zu 2: Die Liegenschaft Gutleutstraße 40 liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 527, der hier ein Kerngebiet festsetzt. Planungsrechtlich ist eine Wohnnutzung oberhalb des
- Obergeschosses allgemein zulässig. Die Stärkung der Wohnfunktion im Bahnhofsviertel wird seitens des Magistrats kontinuierlich gefördert. Im Rahmen von Bauberatungsgesprächen mit Eigentümern und potentiellen Investoren wird stetig auf die Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2016OFOF 133/1Abscheuliche Nachbarschaft von Karmeliterschule und WeißfrauenschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016OMOM 642Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule behebenDirektanregung
- 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1771Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule behebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab