Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 133/1 vom 02.10.2016
Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 40 (möglicherweise FAAG oder ABG Holding, deren Namen noch auf den Klingelschildern stehen ) darauf hinzuwirken, dass sie den "Vorgarten" des Gebäudes in einen akzeptablen Zustand versetzen; 2. mitzuteilen, welche Nutzung für das leer stehende Gebäude vorgesehen ist.
Begründung:
Zu 1: Vor dem leer stehenden Gebäude Gutleutstraße 40 befindet sich ein etwa fünf Meter tiefer Streifen mit Schotter, Müll und etwas Wildwuchs, der durch ein hohes Gitter vom Gehweg abgetrennt ist (Abb.1). Wo dieser "Vorgarten" an das Grundstück von Weißfrauenschule und Karmeliterschule angrenzt, ist dieses Gitter zurückgesetzt. Die so entstandene Einbuchtung wird regelmäßig von Obdachlosen als Toilette benutzt (Abb.2). Die Schüler und Schülerinnen der beiden Schulen müssen täglich an diesen Kothaufen vorbeigehen.
Zu 2: Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch im Innenstadtbereich Frankfurts, wäre es wünschenswert, wenn diese Liegenschaft mindestens teilweise für (Sozial)wohnungen genutzt werden könnte. Abb. 1
Abb. 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2016OFOF 133/1Abscheuliche Nachbarschaft von Karmeliterschule und WeißfrauenschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 642Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule behebenDirektanregung
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1771Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule behebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats