Tempo-30-Regelung in Alt Praunheim verlängern
Begründung
verlängern Vorgang: OM 2884/04 OBR 7; ST 1007/04 Der Magistrat wird beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: In der Römerstadt Richtung Westen ab Haus Nr. 264 In der Römerstadt Richtung Osten bis Haus Nr. 253 Alt Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße Begründung: Bereits 2004 hatte der Magistrat auf die entsprechende Anregung des Ortsbeirats hin zugesagt, im Bereich der Kreuzung Alt Praunheim / In der Römerstadt Radfahrstreifen abzumarkieren. Dies wurde leider erst jetzt umgesetzt. In einem Gespräch hat das Straßenverkehrsamt vorgeschlagen, die Geschwindigkeits-beschränkung wie oben beschrieben zu verlängern, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. In der Römerstadt endet der Radweg Richtung Westen vor dem Haus Nr. 266 (siehe Foto). Um das gefahrlose Einordnen auf der Fahrbahn zu ermöglichen, ist hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig. In dem Straßenstück Alt Praunheim Richtung Norden reicht die Fahrbahnbreite nicht aus, um einen Radfahrstreifen abzumarkieren, sodass auch hier eine Geschwindkeitsbeschränkung sinnvoll ist.