Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße
Begründung
Wiesenstraße Vorgang: OM 3051/09 OBR 4; ST 770/09 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob mittels auf den Bordsteinen angebrachten Abweisern die Bürgersteige auf der Südseite der Wiesenstraße zwischen Hausnummer 31 und Hausnummer 45 dauerhaft vor dem Beparken gesichert werden können. Begründung: Schon im Jahre 2009 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Wiesenstraße verstärkt zu überwachen, da dort die Bürgersteige vehement beparkt wurden (OM 3051). Der Magistrat sagte dies zu, ohne dass in den letzten 8 Jahre eine Verbesserung erkennbar wurde (St 770). Die Bürgersteige im angesprochenen Abschnitt, in dem absolutes Halteverbot angeordnet ist, sind regelmäßig so be- parkt, dass der Fußgängerverkehr nur noch auf die Fahrbahn ausweichen kann. Dies ist auf Dauer auch deshalb unzumutbar, da aufgrund der Nähe der Berger Straße sehr viele Familien mit Kindern dort unterwegs sind. Eine Absicherung mittels Poller ist hier nicht sinnvoll, da der schmale Gehweg dann mit Kinderwagen oder Rollatoren praktisch nicht mehr zu benutzen wäre.