Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße
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Wiesenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen22.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen28.03.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wiesenstraße per E-MailBegründung
Wiesenstraße Vorgang: OM 3051/09 OBR 4; ST 770/09 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob mittels auf den Bordsteinen angebrachten Abweisern die Bürgersteige auf der Südseite der Wiesenstraße zwischen Hausnummer 31 und Hausnummer 45 dauerhaft vor dem Beparken gesichert werden können. Begründung: Schon im Jahre 2009 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Wiesenstraße verstärkt zu überwachen, da dort die Bürgersteige vehement beparkt wurden (OM 3051). Der Magistrat sagte dies zu, ohne dass in den letzten 8 Jahre eine Verbesserung erkennbar wurde (St 770). Die Bürgersteige im angesprochenen Abschnitt, in dem absolutes Halteverbot angeordnet ist, sind regelmäßig so be- parkt, dass der Fußgängerverkehr nur noch auf die Fahrbahn ausweichen kann. Dies ist auf Dauer auch deshalb unzumutbar, da aufgrund der Nähe der Berger Straße sehr viele Familien mit Kindern dort unterwegs sind. Eine Absicherung mittels Poller ist hier nicht sinnvoll, da der schmale Gehweg dann mit Kinderwagen oder Rollatoren praktisch nicht mehr zu benutzen wäre.
Inhalt
Antrag vom 29.03.2017, OF 117/4
Betreff: Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße Vorgang: OM 3051/09 OBR 4; ST 770/09 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob mittels auf den Bordsteinen angebrachten Abweisern die Bürgersteige auf der Südseite der Wiesenstraße zwischen Hausnummer 31 und Hausnummer 45 dauerhaft vor dem Beparken gesichert werden können.
Begründung: Schon im Jahre 2009 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Wiesenstraße verstärkt zu überwachen, da dort die Bürgersteige vehement beparkt wurden (OM 3051). Der Magistrat sagte dies zu, ohne dass in den letzten 8 Jahre eine Verbesserung erkennbar wurde (St 770). Die Bürgersteige im angesprochenen Abschnitt, in dem absolutes Halteverbot angeordnet ist, sind regelmäßig so be- parkt, dass der Fußgängerverkehr nur noch auf die Fahrbahn ausweichen kann. Dies ist auf Dauer auch deshalb unzumutbar, da aufgrund der Nähe der Berger Straße sehr viele Familien mit Kindern dort unterwegs sind. Eine Absicherung mittels Poller ist hier nicht sinnvoll, da der schmale Gehweg dann mit Kinderwagen oder Rollatoren praktisch nicht mehr zu benutzen wäre.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2013OMOM 2114Radstreifen ObermainanlageDirektanregung
- 14. Mai 2013OMOM 2199Kleine Spillingsgasse in den Blick nehmenDirektanregung
- 24. September 2013OMOM 2516Zufahrt von Rettungsfahrzeugen in die Ortenberger StraßeDirektanregung
- 20. Oktober 2014OFOF 422/4Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. November 2014EAEA 50Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrEtatanregung
- 11. September 2015STST 1332Verkehrssicherheit rund um die UhrStellungnahme
- 29. März 2017Sie sind hierOFOF 117/4Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2017OMOM 1411Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeDirektanregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 224 WochenSTST 1251Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme