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Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1251

Betreff: Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße Eine Absicherung mit Stahlabweisern oder Geländern ist aufgrund der geringen Gehwegbreite und unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zum Verkehrsraum nicht möglich. Zudem befindet sich der angesprochene Straßenabschnitt in einer Tempo 30-Zone. Die geringe Höhe des Bordsteins erleichtert es den zu Fuß Gehenden, die Straße beliebig zu queren. Das Aufbringen von Bordsteinaufsätzen, um das Parken zu verhindern, würde für zu Fuß Gehende eine erhöhte Stolpergefahr nach sich ziehen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Die Wiesenstraße wird jedoch mehrmals wöchentlich durch die Städtische Verkehrspolizei überwacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2017OFOF 117/4Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. April 2017OMOM 1411Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeDirektanregung
  3. 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1251Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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