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Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße

Vorlagentyp: OM
142 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1411 entstanden aus Vorlage: OF 117/4 vom 29.03.2017

Betreff: Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße Vorgang: OM 3051/09 OBR 4; ST 770/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mittels auf den Bordsteinen angebrachte r Abweiser die Bürgersteige auf der Südseite der Wiesenstraße zwischen Hausnummer 31 und Hausnummer 45 dauerhaft vor dem Beparken gesichert werden können.

Begründung: Schon im Jahre 2009 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Wiesenstraße verstärkt zu überwachen, da dort die Bürgersteige vehement beparkt wurden (siehe OM 3051). Der Magistrat sagte dies zu, ohne dass in den letzten acht Jahren eine Verbesserung erkennbar wurde (siehe ST 770). Die Bürgersteige im angesprochenen Abschnitt, in dem absolutes Halteverbot angeordnet ist, sind regelmäßig so beparkt, dass der Fußgängerverkehr nur noch auf die Fahrbahn ausweichen kann. Dies ist auf Dauer auch deshalb unzumutbar, da aufgrund der Nähe der Berger Straße sehr viele Familien mit Kindern dort unterwegs sind. Eine Absicherung mittels Poller ist hier nicht sinnvoll, da der schmale Gehweg dann mit Kinderwagen oder Rollatoren praktisch nicht mehr zu benutzen wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. November 2014EAEA 50Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrssicherheit rund um die UhrEtatanregung
  2. 29. März 2017OFOF 117/4Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. April 2017Sie sind hier
    OMOM 1411Beparkte Bürgersteige in der Wiesenstraße
    Direktanregung
  4. 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 142 WochenSTST 1251Beparkte Bürgersteige in der WiesenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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