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Open Government - Open PARLIS

Vorlagentyp: OFGRÜNE
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Begründung

M 139/11; M 147/11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: - Ist der Magistrat der Ansicht, dass das kommunale Parlamentsinformationssystem PARLIS geeignet ist, im Sinne der Open-Government-Idee zu einer entsprechenden Öffnung der Verwaltung beizutragen, die letztlich zu einer größeren Teilhabe der Öffentlichkeit an den gemeinschaftlichen Belange führt? - Allgemein ist im privaten wie im öffentlichen Raum die Tendenz zu erkennen, Datenschutzinteressen, die Persönlichkeitsrechte betreffen, zu schleifen, während prinzipiell "öffentliche Daten" trotz Bestimmungen zur Informationsfreiheit in einem überkommenden Verständnis von Amtsgeheimnis "verwaltet" werden. Ist dies ein Problemfeld, das auch PARLIS betrifft? - In PARLIS finden sich eine Reihe von Einträgen, die nur einem eingeschränkten Nutzerkreis vorbehalten sind. In welcher Form und durch welchen Personenkreis geschieht eine entsprechende Indexierung? - In der hier beispielhaft angeführten M 139/11 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um " rein interne Angelegenheiten" handele, deren Veröffentlichung Nachteile zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main nach sich ziehen würde. Welcher Rechtsbegriff wird mit der Formulierung " rein interne Angelegenheit" umschrieben?Die genannten zugriffsgeschützten Anlagen sind hier auch nicht von anderer Form, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform ausgegeben werden. Was ist der Grund für diese ungleich gewichtete Behandlung? - Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die M 147/11 angeführt: Obgleich die M den Investitionsbedarf angibt, sind weitere Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, obgleich diese darüber hinaus nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Welche Begründung lässt sich hierfür anführen? - Die im Versandpaket in Papierform übermittelte M 147/11 führt an, dass Anlagen deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "bsw." um "Architekturpläne" handelt, die als solche also einer entsprechenden Rechtspflicht unterliegen sollen. Diese "Architekturpläne" sind amtliche Pläne des städtischen Hochbauamts. Welche Begründung verbirgt sich hinter dieser Vorgehensweise? - Selbst der Lageplan des Grünflächenamts zur M 147/11 ist "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw. Landschaftsarchitekten): Aus welchen Gründen soll es nicht möglich sein, als kommunaler Auftraggeber von Planungsdienstleistungen entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vorzunehmen, die Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben? Begründung: "Internetausdrucker ist ein Begriff aus der Netzkultur im deutschsprachigen Raum und beschreibt abwertend Politiker, die sich um Regulierung, Verbot, Kontrolle oder Überwachung digitaler Medien wie Internet, eMail oder Computerspiele bemühen, diese jedoch selber nicht nutzen oder deren Funktionsweisen und kulturelle Zusammenhänge nicht begreifen. Ein "Internetausdrucker" ist eine Person in einer Führungsposition, die keinen Computer bedienen kann. Sie lässt sich die gewünschten Webseiten von ihren Unterstellten ausdrucken. Der Begriff beschreibt also eine Person, die von Computern und vom Internet keinen blassen Schimmer hat." [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer%3 ANicor%2FInternetausdrucker; letzter Zugriff am 16.12.2011; GNU-Lizenz für freie [sic!] Dokumentation]

Inhalt

Antrag vom 16.12.2011, OF 114/2

Betreff: Open Government - Open PARLIS Vorgang: M 139/11; M 147/11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: - Ist der Magistrat der Ansicht, dass das kommunale Parlamentsinformationssystem PARLIS geeignet ist, im Sinne der Open-Government-Idee zu einer entsprechenden Öffnung der Verwaltung beizutragen, die letztlich zu einer größeren Teilhabe der Öffentlichkeit an den gemeinschaftlichen Belange führt? - Allgemein ist im privaten wie im öffentlichen Raum die Tendenz zu erkennen, Datenschutzinteressen, die Persönlichkeitsrechte betreffen, zu schleifen, während prinzipiell "öffentliche Daten" trotz Bestimmungen zur Informationsfreiheit in einem überkommenden Verständnis von Amtsgeheimnis "verwaltet" werden. Ist dies ein Problemfeld, das auch PARLIS betrifft? - In PARLIS finden sich eine Reihe von Einträgen, die nur einem eingeschränkten Nutzerkreis vorbehalten sind. In welcher Form und durch welchen Personenkreis geschieht eine entsprechende Indexierung? - In der hier beispielhaft angeführten M 139/11 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um " rein interne Angelegenheiten" handele, deren Veröffentlichung Nachteile zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main nach sich ziehen würde. Welcher Rechtsbegriff wird mit der Formulierung " rein interne Angelegenheit" umschrieben?Die genannten zugriffsgeschützten Anlagen sind hier auch nicht von anderer Form, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform ausgegeben werden. Was ist der Grund für diese ungleich gewichtete Behandlung? - Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die M 147/11 angeführt: Obgleich die M den Investitionsbedarf angibt, sind weitere Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, obgleich diese darüber hinaus nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Welche Begründung lässt sich hierfür anführen? - Die im Versandpaket in Papierform übermittelte M 147/11 führt an, dass Anlagen deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "bsw." um "Architekturpläne" handelt, die als solche also einer entsprechenden Rechtspflicht unterliegen sollen. Diese "Architekturpläne" sind amtliche Pläne des städtischen Hochbauamts. Welche Begründung verbirgt sich hinter dieser Vorgehensweise? - Selbst der Lageplan des Grünflächenamts zur M 147/11 ist "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw. Landschaftsarchitekten): Aus welchen Gründen soll es nicht möglich sein, als kommunaler Auftraggeber von Planungsdienstleistungen entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vorzunehmen, die Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben?

Begründung: "Internetausdrucker ist ein Begriff aus der Netzkultur im deutschsprachigen Raum und beschreibt abwertend Politiker, die sich um Regulierung, Verbot, Kontrolle oder Überwachung digitaler Medien wie Internet, eMail oder Computerspiele bemühen, diese jedoch selber nicht nutzen oder deren Funktionsweisen und kulturelle Zusammenhänge nicht begreifen. Ein "Internetausdrucker" ist eine Person in einer Führungsposition, die keinen Computer bedienen kann. Sie lässt sich die gewünschten Webseiten von ihren Unterstellten ausdrucken. Der Begriff beschreibt also eine Person, die von Computern und vom Internet keinen blassen Schimmer hat." [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer%3 ANicor%2FInternetausdrucker; letzter Zugriff am 16.12.2011; GNU-Lizenz für freie [sic!] Dokumentation]

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. August 2011MM 139Bebauungsplan Nr..882 -.Östlich Emil-Sulzbach-Straße.- hier: Satzungsbeschluss - §.10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 12. August 2011MM 147Neubau der Grundschule einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet RebstockMagistratsvortrag
  3. 16. Dezember 2011Sie sind hier
    OFOF 114/2Open Government - Open PARLIS
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 8 · 09.01.2012
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage OF 114/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 9 · 06.02.2012
TO I, TOP 7
Erledigt
Die Vorlage OF 114/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 128/2 für erledigt erklärt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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