Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Open Government - Open PARLIS

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

M 139/11; M 147/11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: - Ist der Magistrat der Ansicht, dass das kommunale Parlamentsinformationssystem PARLIS geeignet ist, im Sinne der Open-Government-Idee zu einer entsprechenden Öffnung der Verwaltung beizutragen, die letztlich zu einer größeren Teilhabe der Öffentlichkeit an den gemeinschaftlichen Belange führt? - Allgemein ist im privaten wie im öffentlichen Raum die Tendenz zu erkennen, Datenschutzinteressen, die Persönlichkeitsrechte betreffen, zu schleifen, während prinzipiell "öffentliche Daten" trotz Bestimmungen zur Informationsfreiheit in einem überkommenden Verständnis von Amtsgeheimnis "verwaltet" werden. Ist dies ein Problemfeld, das auch PARLIS betrifft? - In PARLIS finden sich eine Reihe von Einträgen, die nur einem eingeschränkten Nutzerkreis vorbehalten sind. In welcher Form und durch welchen Personenkreis geschieht eine entsprechende Indexierung? - In der hier beispielhaft angeführten M 139/11 findet sich in der Papierform der Hinweis, dass es sich bei den drei zugriffsgeschützten Anlagen um " rein interne Angelegenheiten" handele, deren Veröffentlichung Nachteile zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main nach sich ziehen würde. Welcher Rechtsbegriff wird mit der Formulierung " rein interne Angelegenheit" umschrieben?Die genannten zugriffsgeschützten Anlagen sind hier auch nicht von anderer Form, wie sie gewöhnlich vielfach in Papierform ausgegeben werden. Was ist der Grund für diese ungleich gewichtete Behandlung? - Als weiteres Beispiel jüngster Vorkommnisse sei die M 147/11 angeführt: Obgleich die M den Investitionsbedarf angibt, sind weitere Anlagen als nichtöffentlich klassifiziert, obgleich diese darüber hinaus nur DIN-Aufschlüsselungen enthalten. Welche Begründung lässt sich hierfür anführen? - Die im Versandpaket in Papierform übermittelte M 147/11 führt an, dass Anlagen deswegen nicht beigefügt sind, weil es sich hier "bsw." um "Architekturpläne" handelt, die als solche also einer entsprechenden Rechtspflicht unterliegen sollen. Diese "Architekturpläne" sind amtliche Pläne des städtischen Hochbauamts. Welche Begründung verbirgt sich hinter dieser Vorgehensweise? - Selbst der Lageplan des Grünflächenamts zur M 147/11 ist "geheim". Wenn auch hierzu offenbar externe Planungskompetenz in Anspruch genommen wurde (Architekten bzw. Landschaftsarchitekten): Aus welchen Gründen soll es nicht möglich sein, als kommunaler Auftraggeber von Planungsdienstleistungen entsprechende Einträge ins Pflichtenheft vorzunehmen, die Veröffentlichungen über das Netz explizit erlauben? Begründung: "Internetausdrucker ist ein Begriff aus der Netzkultur im deutschsprachigen Raum und beschreibt abwertend Politiker, die sich um Regulierung, Verbot, Kontrolle oder Überwachung digitaler Medien wie Internet, eMail oder Computerspiele bemühen, diese jedoch selber nicht nutzen oder deren Funktionsweisen und kulturelle Zusammenhänge nicht begreifen. Ein "Internetausdrucker" ist eine Person in einer Führungsposition, die keinen Computer bedienen kann. Sie lässt sich die gewünschten Webseiten von ihren Unterstellten ausdrucken. Der Begriff beschreibt also eine Person, die von Computern und vom Internet keinen blassen Schimmer hat." [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer%3 ANicor%2FInternetausdrucker; letzter Zugriff am 16.12.2011; GNU-Lizenz für freie [sic!] Dokumentation]