Erweiterung des Günthersburgparks mit Auslagerung des KiZ 126 in Einklang bringen - Standortwunsch der Elternschaft berücksichtigen!
Begründung
Auslagerung des KiZ 126 in Einklang bringen - Standortwunsch der Elternschaft berücksichtigen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Magistrat wird damit beauftragt, den Standortwunsch der Elternschaft des KiZ 126 zu berücksichtigen und die geplante Erweiterung des Günthersburgparks insoweit mit der aufgrund der bevorstehenden Sanierung erforderlichen Auslagerung des KiZ 126 in Einklang zu bringen, dass diese noch auf das Areal des ehemaligen Betriebshofes des Grünflächenamtes am Günthersburgpark erfolgen kann. 2.) Sollte sich dieser, von der Elternschaft des KiZ 126 präferierte Standortwunsch wider Erwarten aus nachvollziehbaren Gründen nicht realisieren lassen, wird der Magistrat mit der Prüfung der von der Elternschaft weiterhin vorgeschlagenen Alternativstandorte (siehe https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) sowie weiterer möglicher Ausweichflächen in Laufnähe vom KiZ 126 beauftragt. 3.) Die vom Magistrat ursprünglich geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor wird zurückgewiesen und kommt nicht zur Ausführung. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in ihrer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird, welche in der Vergangenheit bereits für mehrere Kitas als Ausweichstandort diente. Die sich hieraus ergebende zeitliche Verzögerung für die geplante Erweiterung des Günthersburgparks würde - die für Mitte 2022 geplante Räumung des Areals zugrunde gelegt - lediglich wenige Monate betragen und wäre damit im Rahmen einer Abwägung der widerstreitenden Interessen für alle Seiten vertretbar. Zudem würde sich diese Lösung für die Stadt Frankfurt auch im Hinblick auf die Kosten für den Interimsstandort vorteilhaft gestalten, da eine weitestgehend vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann. Für den Fall, dass wider Erwarten eine kurzzeitige Verschiebung der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein sollte, hat die Elternschaft weitere Alternativstandorte benannt, die durch den Magistrat ebenso einer Prüfung zu unterziehen sind wie weitere mögliche Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe vom KiZ 126. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist.