Kinderzentrum 126 an den Günthersburgpark auslagern
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Verlagerung des Kinderzentrums 126 an den Günthersburgpark, um den Eltern und Kindern eine geeignete Umgebung zu bieten. Die derzeitige Planung sieht eine Unterbringung in der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule vor, was jedoch aufgrund der unzureichenden Bedingungen und der Entfernung von Bornheim auf Bedenken stößt. Ziel ist es, eine bessere Lösung für die Kinderbetreuung zu finden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rendeler Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Einrichtung eines klar gekennzeichneten Fußbereichs auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße / Throner Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße24.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rendeler Straße per E-MailAntrag
- Der Magistrat wird gebeten, das Bornheimer Kinderzentrum 126 in der Rendeler Straße nicht wie geplant in der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor, sondern auf dem geplanten Erweiterungsgelände des Günthersburgparks unterzubringen. Auf den ehemaligen Betriebshof am Günthersburgpark wurden bereits mehrere Kitas ausgelagert, weswegen das Areal noch nicht im kommenden Jahr geräumt und als Parkerweiterung umgestaltet werden sollte, sondern erst, wenn die Kinder wieder in das Kinderzentrum 126 zurückkehren können.
- Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und berichten, wann das Gebäude der Friedrich-Stoltze-Schule endlich wieder einer Schulnutzung zugeführt werden kann und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Der Stadtverordnetenversammlung sollen ein Konzept sowie ein Zeitplan zur Sanierung des Gebäudes vorgelegt werden.
Begründung
Im Kinderzentrum 126 Rendeler Straße werden 80 Kinder zwischen 3 und 10 Jahren betreut. Auf Grund einer Sanierung soll die Einrichtung ab Januar 2022 voraussichtlich für 8-12 Monate auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule an der Friedberger Anlage ziehen. Der Standort macht den Eltern jedoch zu Recht große Sorgen: Nicht nur ist er für Kinder komplett ungeeignet (der Park ist berüchtigt als Aufenthaltsort für Drogenabhängige, vor den benachbarten Gerichtsgebäuden gibt es immer wieder Demos, etc.). Er ist auch 2,5 km von Bornheim entfernt, mitten im schlimmsten Frankfurter Verkehrschaos, die ÖPNV-Anbindung ist bescheiden und Parkplätze fehlen auch. Viele Eltern sind alleinerziehend und/oder arbeiten als Erzieher/innen, Lehrer/innen, Verkäufer/innen und müssen daher zu festen Zeiten an ihrem Arbeitsplatz sein, die leider nicht verhandelbar sind. Sie stehen jetzt vor schier unlösbaren Problemen. Seit der Pandemie sind viele Eltern und Kinder am Limit. Gerade Nachmittagsaktivitäten wie zum Beispiel der Vereinssport sind z.Zt. so wichtig, um den Kindern wieder etwas Normalität zu bieten. Mit dem Standort Seilerstraße müsste vieles davon auf Grund von Zeitproblemen ersatzlos gestrichen werden, denn niemand schafft es, um 17 Uhr bei der TG Bornheim oder in der Musikschule zu sein, wenn man bis 16.30 Uhr arbeitet und ein Kind in der Seilerstraße abholen muss. Egal ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder - noch schlimmer- dem Auto. Unabhängig davon, entstehen noch weitere Kosten, die die Eltern so nicht hätten, wie z.B. die Anschaffung einer Monatsfahrkarte. Nach Aussage von Kita Frankfurt stehen einer für alle praktikablen Auslagerung in den Günthersburgpark vor allem Erweiterungspläne des Parks im Wege. Sinnvoll wäre es daher, diese Erweiterung um ein paar Monate zu verschieben, v.a. da der Park nicht weit vom Kinderzentrum entfernt liegt und dort bereits geeignete Container stehen. Die Eltern verstehen nicht, warum das Zentrum nicht in den Park ausgelagert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2021Sie sind hierNRNR 104Kinderzentrum 126 an den Günthersburgpark auslagernSTVV-Antrag · CDU
- 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 439Kinderzentrum 126 an den Günthersburgpark auslagernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 104) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 96) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 96 = Enthaltung, NR 104 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 104) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 96)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu b) CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)