Kinderzentrum 126 an den Günthersburgpark auslagern
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Kinderzentrum Rendelerstraße während der Sanierung an den Günthersburgpark auszulagern. Dies ist notwendig, da die Sanierung des Kinderzentrums dringend erforderlich ist und alternative Auslagerungsorte nicht genehmigt werden konnten. Der Umzug wird nun vorbereitet, um die Sanierung der Friedrich-Stoltze-Schule zu ermöglichen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailBericht
Das Kinderzentrum Rendelerstraße befindet sich im Liegenschaftsbestand des städtischen Eigenbetriebes Kita Frankfurt. Kita Frankfurt ist demnach Bauherr der dringend erforderlichen Sanierung dieses Kinderzentrums, erbaut in den 1960er Jahren. Kita Frankfurt ist, aufgrund des großen und alten Liegenschaftsbestandes, als Bauherrin äußerst erfahren mit Neubauten, großen und kleinen Sanierungen von Kinderzentren. Die Maßnahme der Sanierung des Kinderzentrums Rendelerstraße wurde bereits vor vier Jahren mit dem Amt für Bau und Immobilien geplant. Bereits vor mehreren Jahren wurde im Stadtgebiet nach einer geeigneten Auslagerung für das Kinderzentrum (während der Sanierung) gesucht. Es wurden mögliche freie Plätze im Umfeld gesucht, geprüft und es fanden viele Gespräche statt um eine Genehmigung für eine Nutzung zu erwirken. Einzige Möglichkeit war die Auslagerung an der Friedberger Anlage und auf dem Schulhof der leerstehenden Friedrich-Stoltze-Schule. Viele Versuche von Kita Frankfurt eine Verlängerung des Container- und Auslagerungsstandortes am Günthersburgpark zu erwirken, sodass dort eine Auslagerung des o.a. Kinderzentrums möglich wäre, sind mehrfach gescheitert. Diese Möglichkeit musste, auch aufgrund der Dringlichkeit der Sanierung aufgegeben werden. Nach dem Beschluss des Ortsbeirates 3 vom 04.12.2021, der den Weg freigemacht hat für eine Verlängerung der Standzeit der Container und damit für die Auslagerung am Günthersburgpark, ist der Magistrat sofort tätig geworden und bereitet aktuell den Umzug vor. Nachdem diese Entscheidung gefallen ist, kann nun auch ein Zeitplan für die Sanierung der Friedrich-Stoltze-Schule erarbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2021NRNR 104Kinderzentrum 126 an den Günthersburgpark auslagernSTVV-Antrag · CDU
- 17. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 439Kinderzentrum 126 an den Günthersburgpark auslagernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION