Arbeitsmarktbericht und Handlungsmöglichkeiten
Begründung
Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 02.12.2008 Mit Bericht B 166/08 hat der Magistrat den "Frankfurter Sozialbericht Teil VIII: Arbeitsmarkt und Beschäftigung in Frankfurt am Main" vorgelegt. Dieser Sozialbericht ist äußerst informativ und stellt eine sehr gute Bestandsaufnahme des Frankfurter Arbeitsmarktes insbesondere hinsichtlich der Arbeits- und Erwerbslosigkeitssituation dar. Darüber hinaus analysiert er nicht nur die beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sondern zeigt auch noch vorhandene Handlungsmöglichkeiten auf. Dies ist umso wichtiger, da das "Geschehen auf dem lokalen Arbeitsmarkt von rechtlichen Bedingungen und wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen abhängig ist, die weitgehend dem Einfluss der Akteure des lokalen Sozialstaats entzogen sind" (Bericht S. 160). Außerdem ist "angesichts der Größe des Frankfurter Arbeitsmarktes die Steuerungs- und Eingriffskapazität des lokalen Sozialstaats begrenzt" (Bericht S. 161). Genau diese Handlungsmöglichkeiten sind es aber, die in Frankfurt neben den bereits bestehenden eventuell umgesetzt werden können. Zu diesen Umsetzungsmöglichkeiten hätte der Bericht B 166/08 Stellung nehmen müssen, was nicht erfolgt ist. Aus diesem Grund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, 1. wie das Platzangebot bei den so genannten "SchuB-Maßnahmen" und dem Projekt "praxisorientierte Hauptschule" (Bericht S. 165) ausgeweitet werden kann, 2. welche Erfolgskriterien entwickelt werden können, "anhand derer das Ergebnis der verschiedenen Programme und Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration beurteilt werden kann" (Bericht S. 143), um darauf aufbauend "die Informationsbasis im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen von der Stadt Frankfurt am Main geförderten Maßnahmen und Projekte zu verbessern" (Bericht S. 167), 3. in welchem Ausmaß die von der Bundesregierung angebotenen Maßnahmen "Qualifizierungs-Kombi" und "Job-Bonus" (Bericht S. 162) durch die Stadt Frankfurt als Arbeitgeberin (Bericht S. 142) in Anspruch genommen werden können, 4. in welchem Ausmaß die Stadt ihren Einfluss als Anteilseignerin bei ihren Beteiligungsgesellschaften geltend machen kann, damit auch diese von den vorstehend genannten Maßnahmen Gebrauch machen und 5. welche Maßnahmen durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt bereits eingeleitet sind bzw. eingeleitet werden können, um Unternehmen in der Stadt zu halten oder hier anzusiedeln, die Personen mit geringen Qualifikationen nachfragen (Bericht S. 169). PS: Der Bericht weist einige orthografische Mängel auf, die für einen sprachempfindsamen Leser ein Quell steter Ablenkung vom eigentlichen Inhalt sind und darüber hinaus die in dem Bericht angesprochene Forderung nach mehr Bildung und Verbesserung der Qualifikationen sehr deutlich - aber nicht gerade positiv - unterstreichen. (Beispiele: "dem Zweiten Sozialgesetzbuchs" (Vorwort), "der Betroffenen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" (Vorwort), "Wirtschaftförderung" (S. 169), "Unternehmen in der Stadt zu halten oder hier zu ziehen" (S. 169), "in der Ausgaben 2007" (S.167).)