Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!
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Bericht des Magistrats vom 02.06.2006, B 298
Betreff:
Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10299
- NR 2047 CDU, B 119/06 -
Das neue Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist seit dem 01.01.2005 in Kraft. Die völlig veränderte Rechtssystematik und neue Terminologien (z. B. erwerbsfähige Hilfebedürftige – eHb) führen dazu, dass die Vergleichbarkeit mit Daten aus den Vorjahren und den laufenden Datenerhebungen aus dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld I) nur bedingt hergestellt werden kann. Es ist zu beachten, dass nicht alle Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig arbeitslos sind. Auch Leistungsbezieher, die Erwerbseinkommen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielen, können Geldleistungen erhalten, wenn ihr Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Diese Personen werden dann zwar statistisch als erwerbsfähige Hilfebedürftige geführt, sind aber nicht arbeitslos gemeldet.
Die statistischen Auswertungen aus den Datenverarbeitungssystemen sind nach dem SGB II eine Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Insofern können Magistrat und Rhein-Main Jobcenter GmbH nur bedingt auf die Auswertungskriterien Einfluss nehmen, bzw. können nur aus vorhandenen Erhebungen Statistiken zusammengestellt werden. Die Erfassung von Leistungszahlen im Bereich des SGB II hat im Lauf des Jahres 2005 Fortentwicklungen erfahren. Deshalb stehen nicht alle Merkmale für den gesamten Jahresverlauf zur Verfügung. Dies ist in den als Anlage beigefügten Aufstellungen entsprechend gekennzeichnet.
Anlage 1 (ca. 32 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 10.07.2006, NR 72
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2005NRNR 2047Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!STVV-Antrag · CDU
- 17. Februar 2006BB 119Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!Magistratsbericht
- 2. Juni 2006Sie sind hierBB 298Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!Magistratsbericht
- 10. Juli 2006NRNR 72Jährlich Bericht erstatten über Leistungszahlen nach SGB IISTVV-Antrag · FAG
- 10. April 2007BB 183Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!Magistratsbericht
- 7. April 2008BB 166I. 1. Risiken für die soziale Stadt "Erster Frankfurter Sozialbericht" 2. Sozialraumanalyse der Wohngebiete mit verdichteten sozialen Problemlagen II. Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung für das Jahr 2006 III. Vergleichbarkeit der Zahlen herstMagistratsbericht
- 12. Januar 2009BB 15Vergleichbarkeit der Zahlen herstellenMagistratsbericht
- 25. Mai 2009BB 380Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!Magistratsbericht
- 7. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 239 WochenBB 291Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Formulierung "EU-Angehörigen" durch "EU-Bürger/innen" ersetzt wird) sowie LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 298 = Kenntnis) REP (B 298 = Kenntnis, NR 72 = Annahme) NPD (B 298 = Kenntnis, NR 72 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (B 298 = Zurückweisung, NR 72 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Formulierung "EU-Angehörigen" durch "EU-Bürger/innen" ersetzt wird) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme ohne Zusatz) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Formulierung "EU-Angehörigen" durch "EU-Bürger/innen" ersetzt wird), LINKE.WASG, FDP, FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme ohne Zusatz) sowie NPD (= Ablehnung)