Bausteine für den Klimaschutzhier: Das Förderprogramm Innenstadt Höchst optimieren
Begründung
hier: Das Förderprogramm Innenstadt Höchst optimieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 287 / 2007 wird mit der Maßgabe der Umsetzung der nachfolgenden Punkte zugestimmt. Der Magistrat wird aufgefordert, in den Förderrichtlinien (1) unter "3. Förderfähige Maßnahmen / 3.1 Modernisierung und Sanierung des Gebäudebestandes" die Punkte Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien, von Kraft-Wärme-Kopplung und von Geothermie Kosten für ein Umsetzungskonzept zur energetischen Optimierung der Gebäude auf der Basis eines zuvor erstellten Energiegutachtens zu ergänzen und außerdem einzufügen, dass nur solche Maßnahmen förderungsfähig sind, die das - unter Berücksichtigung von Denkmalbelangen - jeweils vorhandene Potential zur energetischen Gebäudeoptimierung in einem akzeptablen Maße nutzen; (2) unter "3. Förderfähige Maßnahmen / 3.2 Neuschaffung von Wohnraum" neben den bereits unter (1) genannten Bedingungen einzufügen, dass im Falle von Neubaumaßnahmen nur solche Projekte förderungsfähig sind, die das Erreichen des Passivhausstandards oder - wo dies aus zwingenden Gründen nicht möglich ist - zumindest einen um mindestens 30 Prozent gegenüber den Anforderungen der aktuellen EnEV verringerten Energiebedarf beinhalten; (3) unter "5. Voraussetzung für die Förderung" zu ergänzen, dass im Falle energetischen Sanierung von Gebäuden sowie der Neuschaffung von Wohnraum unabdingbare Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der Projekte sind: (a) die Nutzung des Vor-Ort Beratungsprogramms des Bundes sowie (b) die Einholung eines Umsetzungskonzepts auf der Basis des von BAFA-registrierten Fachleuten erstellten Energiegutachtens; (4) unter "5. Voraussetzung für die Förderung" den zweiten Satz wie folgt zu ändern: Dabei sind die Belange des Denkmalschutzes, der Stadtbildpflege und des Klimaschutzes, letzteres durch Energieeinsparung sowie den Einsatz von regenerativen Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Geothermie, besonders zu berücksichtigen. (5) Punkt "9. Art und Höhe der Förderung" um den Passus zu ergänzen, dass sich bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz und/oder innerhalb der denkmalschutzrechtlichen Gesamtanlage in Höchst stehen, bei gleichzeitiger Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach § 3 Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV) um mindestens 30% der Betrag der maximal förderfähigen Kosten auf 1000 € je qm förderungsfähiger Wohn/Nutzfläche erhöht. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das durch die Beratungsleistungen vor Ort, insbesondere in Zusammenhang mit einer umsetzungsorientierten Energie-Bau-Beratung, neu entstehende Fachwissen auch in die Stadtverwaltung Eingang findet, um hier für künftige Projekte und Beratungsleistungen zur Verfügung zu stehen. Begründung: Es ist das erklärte Ziel der Stadt Frankfurt, einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zu den besonders Erfolg versprechenden Maßnahmen, die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren, gehören unter anderem das energiesparende Bauen und Sanieren sowie die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Koppelung und Geothermie. Die Stadt Frankfurt ist gefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel, um dieses Ziel durchzusetzen, in jedem Falle konsequent zu nutzen und dementsprechend auch die Förderrichtlinien für die Höchster Innenstadt zu gestalten.