Nachteilsausgleich für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten!
Begründung
außergewöhnlich gehbehinderte Menschen erhalten - Beförderungsdienst gerecht gestalten! Die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Kürzungen beim Beförderungsdienst sind sozial unausgewogen und erfordern eine Korrektur. Obwohl der Kämmerer vor der Kommunalwahl versprochen hatte, es werde keine Einsparungen im Sozialbereich geben, suchen CDU und Grüne nun Möglichkeiten, dem Sozialhaushalt Mittel zu entziehen. Dabei ist ihr Augenmerk auf das für den Beförderungsdienst für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen vorgesehene Budget gefallen. Die geplanten Kürzungen führen im Ergebnis zu einem Abbau sozialer Leistungen. Es steht zu befürchten, dass viele schwer und mehrfach behinderte Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden und somit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird. Diese Einschätzung teilt auch die Fachvertretung der Betroffenen, die Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG). Als Begründung für die Kürzungen muss der barrierefreie Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herhalten, durch den sich die Bedarfe zur Nutzung des Beförderungsdienstes angeblich massiv verringert haben. Der Ausbau des ÖPNV und die barrierefreien Umbaumaßnahmen haben sicher zu einer Verbesserung geführt, allerdings nicht so sehr für den Kreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen. Im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von ihnen dennoch weiterhin nicht in der Lage ist, den ÖPNV zu nutzen. Auch muss festgestellt werden, dass ein vollständiger barrierefreier Umbau noch in weiter Ferne liegt und dadurch immer wieder praktische Probleme für Menschen mit Behinderung bei der Nutzung des ÖPNV entstehen. Laut Magistratsvorlage M 136 sollen eine Sozialkomponente beim Beförderungsdienst eingeführt und der Leistungsanspruch massiv heruntergesetzt werden. Die Sozialkomponente soll sich am Frankfurt-Pass orientieren, mit einer Grundleistung von 500 € und erweiterten Leistungen für Frankfurt-Pass-Inhaber/-Inhaberinnen von 1000 € jährlich. Noch ist nicht vollständig abzusehen, welche Folgen die Kürzungen beim Leistungsumfang des Beförderungsdienstes haben werden. Sollten viele Betroffene von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach dem Aufbrauchen des geplanten Einzelbudgets ihre weiteren erforderlichen Fahrten über die Eingliederungshilfe jeweils einzeln zu beantragen, entstünde ein gigantischer bürokratischer Aufwand, der auch seitens der Stadt eine Menge Zeit und Arbeitskraft binden würde. Dann müsste schon nach kurzer Zeit eine Nachbesserung der vorgeschlagenen Maßgaben erfolgen.