Wohnen auf dem Gelände der ehemaligen Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauß-Allee/Kennedyallee
Begründung
ehemaligen Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauß-Allee/Kennedyallee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1884 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Antragstext unter 1. wie folgt geändert wird: "...eine Wohnbebauung beantragt wird, deren Geschossflächenzahl (GFZ) 0,88 und die Grundflächenzahl (GRZ) 0,22 nicht übersteigen, so dass zukünftige Gebäude mit bis zu maximal 4 Vollgeschossen errichtet werden können. Begründung: Bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,1 und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,22 wären grundsätzlich Gebäude 5 Vollgeschosse möglich. Die Bestandsgebäude in der Nachbarschaft (Humperdinck-Str. und Max-Reger-Straße) verfügen dagegen über maximal 2 bis 3 Geschosse. Die zukünftige Neubebauung auf dem ehemaligen Areal der Flugsicherung sollte in Bezug auf die Gebäudehöhe der zu bauenden Wohnhäuser in stärkerem Maße Rücksicht auf den Bestand nehmen und maximal vier Vollgeschosse aufweisen. Gebäude mit bis zu fünf Vollgeschossen würden den städtebaulichen Charakter dieses Quartiers sprengen.