Wohnen statt Büros auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee
Begründung
ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung an der Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einem etwaigen Bauantrag im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem ehemaligen Gelände der Deutschen Flugsicherung im Bereich Richard-Strauss-Allee/Kennedyallee, das gemeindliche Einvernehmen nur zu erteilen, wenn 1. eine Wohnbebauung beantragt wird, deren Geschossflächenzahl (GFZ) 1,1 und die Grundflächenzahl (GRZ) 0,22 nicht übersteigen. 2. die Wohnungen in solitär stehenden Stadtvillen untergebracht werden. 3. der Passivhausstandard eingehalten wird. 4. der schützenswerte Baumbestand erhalten bleibt und dazu das Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde erreicht wird. 5. die ehemals bestehende axiale Struktur des Park der Villa Mumm wieder hergestellt wird. 6. die Ausdehnung der Tiefgarage auf die bislang bereits versiegelten Flächen begrenzt wird. Begründung: Im Bebauungsplan B 523 ist das ehemalige Gelände der Deutschen Flugsicherung als Sondergebiet (SO) - Öffentliche Verwaltung Flugsicherung - ausgewiesen. Die Bürogebäude hätten bis zu neun Stockwerken hoch sein dürfen. Ziel des Bebauungsplanes war es, den Umzug der Deutschen Flugsicherung von Frankfurt nach Langen zu verhindern. Nachdem diese Einrichtung dennoch nach Langen umgezogen ist, ist eine neue Nutzung für diesen Bereich vorzusehen. Die oben genannten Auflagen sind sowohl für die Qualität des neuentstehenden Wohnquartiers wie für die wichtige Stadteingangssituation wie für den sensiblen Umgang mit historischen Parkanlage im Übergang zum Stadtwald. Eine Realisierung der Gebäude in Passivhausqualität sorgt einerseits für die erforderliche Energieeffizienz und andererseits für den an diesem Standort besonders notwendigen passiven Lärmschutz.