Einstellung nicht mehr benötigter Bebauungsplanverfahren
Begründung
Bebauungsplanverfahren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Magistrat wird aufgefordert, entsprechend seiner eigenen Empfehlung unter Punkt 5 des B 873/09 kurzfristig eine entsprechende Sammelbeschlussvorlage als Vorschlag zur Einstellung von in der Vorlage genannten Verfahren vorzulegen. Sofern aus den betroffenen Ortsbeiräten berechtigte Argumente vorgebracht werden, die gegen die Einstellung im Einzelfall sprechen, behält sich die Stadtverordnetenversammlung vor, im Rahmen ihrer eigenen Beratung diesen Argumenten zu folgen und in Einzelfällen eine abweichende Beschlussfassung zu treffen. Begründung: Der Vorstoß des Magistrats, aus seiner Sicht nicht mehr benötigte Bebauungsplan-verfahren einzustellen, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Begründung liefert der Magistrat selbst mit seinem B 873/09 unter Punkt 4: "Die aktive Bearbeitung der oben an letzter Stelle genannten 78 Bebauungspläne (siehe Anlage) hat der Magistrat eingestellt, weil die ursprüngliche Zielsetzung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den jeweiligen räumlichen Geltungsbereichen als obsolet erscheint bzw. weil die Umsetzung aktueller Ziele der städtebaulichen Entwicklung keine Änderung der planungsrechtlichen Situation bedarf." Es ist nun geboten ein geordnetes Verfahren zu beginnen, mit der Möglichkeit einer Einzelfallprüfung auf Ebene der Ortsbeiräte und der Stadtverordnetenversammlung, um mögliche Gründe gegen eine Einstellung einzelner Bebauungsplanverfahren sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.