Einstellung des Bebauungsplanvorhabens B 392
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Anlage zum Magistratsbericht B 873/09 wird das Bebaungsplanvorhaben B392 „Auf der Schloßhecke“ unter der Rubrik „ Ruhende Verfahren – Vorschlag zur Einstellung“ geführt.
Inhalt
Antrag vom 26.10.2009, OF 1058/9
Betreff:
Einstellung des Bebauungsplanvorhabens B 392
Vorgang:
B 873/09
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das in Aufstellung befindliche, aber seit Jahren ruhende Bebaungsplanvorhaben B392 "Auf der Schloßhecke“ wird eingestellt.
Begründung:
In der Anlage zum Magistratsbericht B 873/09 wird das Bebaungsplanvorhaben B392 "Auf der Schloßhecke“ unter der Rubrik " Ruhende Verfahren – Vorschlag zur Einstellung“ geführt.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2009Sie sind hierOFOF 1058/9Einstellung des Bebauungsplanvorhabens B 392Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. November 2009OAOA 1025Einstellung des Bebauungsplanvorhabens Nr. 392, Auf der Schloßhecke Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 873Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme