Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweiten
Begründung
ausweiten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der ABG Frankfurt Holding GmbH und der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH auch privaten Eigentümern im geplanten Förderungsgebiet die Antragsberechtigung zu erteilen. Begründung: Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen entscheidend zur Identität der Stadt Frankfurt bei. Ziel der geplanten Förderung ist es, das baukulturelle und immaterielle Erbe des Neuen Frankfurts zu bewahren. Neben der ABG Frankfurt Holding GmbH und der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gibt es jedoch auch private Eigentümer in dem geplanten Fördergebiet. Nach dem Willen des Magistrats sind bisher jedoch ausschließlich die beiden öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften antragsberechtigt. Damit das baukulturelle Erbe einheitlich und in seiner Gesamtheit bewahrt werden kann, müssen auch die privaten Eigentümer einen Anspruch auf Förderung erhalten. Nur so wird es gelingen, eine qualitätvolle und durchgehende Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sicherzustellen.