Stopp der Ausschreibung .Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen. und Erstellung eines Konzepts
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
"Beförderung für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen" und Erstellung eines Konzepts Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 18 bleibt zurückgestellt, bis die Anfrage A 798 "Vergabe von Beförderungsdienstleistungen für Schwerbehinderte" und die nachfolgenden Fragen vom Magistrat beantwortet sind:
- Durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XII (hier: Betreutes Wohnen in Hessen) übernimmt der Landeswohlfahrtsverband Hessen im Rahmen der Annexleistungen in bestimmten Fällen auch Fahrkosten im Freizeitbereich. Wie stark entlasten diese den Etat des Fahrdienstes der Stadt Frankfurt? Sind möglichen Dienstleistungen des LWV bei der Ausschreibung berücksichtigt?
- Wurde das aktuelle Konzept der M 18 mit der FBAG beraten? Wenn ja mit welchem Ergebnis?
- Im Text der M 18 wird von einem Radius 10 km sowohl ab Stadtmitte als auch ab Stadtgrenze erwähnt. Welcher Radius ist der maßgebende?
- In der Anlage 4 sind Städte und Gemeinden genannt, die den oben genannten Radius ersetzen sollen. Die Liste ist unvollständig. Gibt es hierfür einen Grund? Wenn ja, welchen?
- Was wurde aus der Forderung der FBAG aus der Resolution von 2005 bis heute? Wurden die Forderungen beraten und geprüft? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist der Magistrat zu den Forderungen der FBAG gekommen?
- Wann wurde mit der Bearbeitung der Verwaltungsrichtlinie des SGB XII begonnen? Und wie ist der derzeitige Sachstand?
- Wenn es zu einer europaweiten Ausschreibung des Beförderungsdienstes kommen sollte, was wird konkret ausgeschrieben?
- Welches Fahrtvolumen wird ausgeschrieben - die Anzahl der möglichen Fahrten (ausgegebene Chipkarten/Kontingente) oder nur das bisher benutzte Volumen?
- Wie wird sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderungen, die gemäß des Konzeptes einen Anspruch auch die Leistung haben, diese auch erhalten können?
- Der Personenkreis bleibt auch nach der Vergabe nicht stabil und damit ist auch das Volumen des Auftrages innerhalb der Laufzeit der Vergabe nicht festgelegt. Wie wird vertraglich sichergestellt, dass Träger darauf reagieren (können), bzw. die Stadt Frankfurt nicht in Regress genommen werden kann, da sich das Volumen nach oben aber auch nach unten verändern kann?
- Das Konzept aus der M 18 beinhaltet im Beförderungsdienst zwei Formen, den Spezialbeförderungsdienst und den Beförderungsdienst mittels Taxi. Sollen beide Leistungen parallel ausgeschrieben werden?
- Für beide Systeme wurden gesonderte Zugangs- und Abrechnungssysteme geschaffen (Chipkartenerstellung, Chipkartenverwaltung, Abrechnungsverwaltung, Abrechnung). Sind Änderungen in den Systemen geplant? Und wie werden diese Leistungen für ebenfall beide Formen, den Spezialbeförderungsdienst und den Beförderungsdienst mittels Taxi, ausgeschrieben?
- Im jetzigen Konzept und im Konzept der M 18 ist die Beförderung mittels Taxi keine Hilfestellung bei der Überwindung von Treppen und Stufen vorgesehen, ebenso wenig wie Hilfestellung beim Gepäck. Warum ist das im Konzept nicht berücksichtigt?
- Die Situation im Beförderungsdienst mittels Spezialfahrzeugen ist noch schwieriger. Hier ist die Leistung zwar grundsätzlich erfasst, aber nur mit einem weiteren Fahrer oder Helfer. Bei Wohnungen (Abhol- oder Zielort) im dritten oder vierten Stock oder unebenen Treppen (z.B. Wendeltreppen) reichen weder Treppensteigegeräte noch zwei Personen aus. Es gibt keine Regelung für die Notwendigkeit von 3 oder gar 4 Personen. Warum wurde dies im Konzept nicht berücksichtigt?