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Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Schwerkörperbehinderungen hier: Beförderungsgebiet Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Als Beförderungsgebiet für den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerkörperbehinderungen gilt das Frankfurter Stadtgebiet und die in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt liegenden Städte und Gemeinde in ihrer Gesamtheit. Die 10 Kilometer berechnen sich aus der Luftlinie von dem jeweiligen äußersten Punkt der Frankfurter Stadtgrenze zu dem nächstgelegenen Grenzpunkt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu Frankfurt am Main. Neben dem Stadtgebiet Frankfurt am Main umfasst das Beförderungsgebiet daher folgende Städte und Gemeinden: Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim (Landkreis Groß-Gerau), Dietzenbach, Dreieich, Eppstein, Eschborn, Flörsheim am Main, Friedrichsdorf, Groß-Gerau, Hattersheim am Main, Heusenstamm, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Karben, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kriftel, Kronberg im Taunus, Langen, Liederbach, Maintal, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Niederdorfelden, Obertshausen, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rüsselsheim am Main, Schöneck, Steinbach (Taunus), Sulzbach (Taunus), Mörfelden-Walldorf. Begründung: Der Antrag dient zur Klarstellung des Beförderungsgebietes. Das Konzept und die Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Menschen mit Schwerkörperbehinderungen sind anzupassen und die Gemeinden und Städte, die von den Menschen mit Schwerkörperbehinderungen mit dem Beförderungsdienst angefahren werden können, abschließend zu benennen.