Förderprogramm "Bürgerengagement für den Klimaschutz" Verlängerung
Bericht
Einführung der Förderrichtlinie Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 - §3777 (M 13) sowie vom 03.09.2020 - §6236 (M 95) wurde die "Förderrichtlinie Bürgerengagement für den Klimaschutz" und damit die Förderung von Klimaschutzprojekten engagierter Initiativen und Vereine in Frankfurt am Main beschlossen. Das Energiereferat (Amt 79A) wurde beauftragt, nach Ausarbeitung der Richtlinie auch die Umsetzung zu übernehmen. Am 12.03.2019 wurde die Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erstmals in Kraft. Ihre Laufzeit endete am 31.08.2020. Verlängerung der Förderrichtlinie Die Verlängerung der Förderrichtlinie - mit kleinen Änderungen - wurde am 03.09.2020 beschlossen. Am 22.09.2020 wurde die Förderrichtlinien im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erneut in Kraft. Ihre Laufzeit endet am 31.12.2023. Hintergrund zur Förderrichtlinie / Förderziel Die Stadt Frankfurt verfolgt als Masterplan-Kommune das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gesamtenergieverbrauch auf dem Gemeindegebiet zu halbieren und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, weitestgehend aus dem Stadtgebiet, der Region und dem Land Hessen. Zeitgleich sollen die Treibhausgas-emissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)). Dieses Ziel lässt sich nur erreichen durch eine Sensibilisierung und stärkere Ausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Fragen des Klimaschutzes und Energieeinsatzes. Daher ist es sehr wichtig, durch kontinuierliche, zielgruppenspezifische Partizipationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele herbeizuführen. Frankfurter Bürgerinitiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Dieses Potenzial gilt es zu heben. Das Generalkonzept im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" der Stadt Frankfurt empfiehlt u. a. die Maßnahme (99) "Förderung Klimaschutzinitiativen". Gegenstand der Förderung Gefördert werden Klimaschutzprojekte mit bis zu 2.000,-- Euro Sachkostenzuschuss pro Jahr. Es können Weiterentwicklungen bereits begonnener, als auch neue Projekte gefördert werden. Folgende Klimaschutzmaßnahmen sind förderfähig: - Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-, Suffizienz- oder anderer Maßnahmen, die nachweislich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen - Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen - Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Ausgaben für Räumlichkeiten bei Anmietung von Dritten, Miete für Soundequipment bzw. Beamer, Ausgaben für externe Referent*innen etc.) - Layout und Druck von Informationsmaterialien Antragsberechtigt sind: - Einwohner*innen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Frankfurt am Main. - gemeinnützige Organisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), deren Hauptsitz oder Zweigstelle in Frankfurt am Main ist. - Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie weitere Organisationen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. - Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. - Solange die Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main umgesetzt werden, können auch oben definierte Zielgruppen aus dem Regionalverband Frankfurt-RheinMain einen Förderantrag stellen. Bewertungskriterien der Förderrichtlinie: Die eingereichten Projektvorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet: Nr. Kriterium Gewichtung 1 Bezug zur Nachbarschaft 30 Prozent 2 Beitrag zum Klimaschutz (CO2-Einsparung) 30 Prozent 3 Umsetzbarkeit 25 Prozent 4 Übertragbarkeit 10 Prozent 5 Projektumsetzung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main 5 Prozent Nr. Erläuterung Kriterium 1 Die Klimaschutzmaßnahme leistet einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und spricht die nachbarschaftliche Handlungsebene an. Das Projekt führt dazu, dass Klimaschutz im nachbarschaftlichen Kontext gelebt und ihre Verbreitung findet. Durch das Projekt, wird ein konkretes Angebot für Einwohner*innen geschaffen, das den Zusammenhalt fördert und zur Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren, Stadt- und Ortsteilen beiträgt. 2 Das Projekt leistet nachweislich einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt. Dieser Mehrwert wird quantitativ (z. B. Kohlendioxid in Kilogramm) oder auch qualitativ hergeleitet. 3 Das Projekt ist nachvollziehbar strukturiert. Die Zielstellung und die Vorgehensweise sind klar und deutlich dargestellt und das Projekt kann innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten (ab Erhalt des Zuwendungsbescheides) umgesetzt werden. 4 Das Projekt lässt sich auch auf andere Stadtteile von Frankfurt übertragen. 5 Das Projekt wird im Stadtgebiet von Frankfurt am Main umgesetzt.