Förderprogramm "Bürgerengagement für den Klimaschutz" Verlängerung
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt die Verlängerung des Förderprogramms "Bürgerengagement für den Klimaschutz" vor, um die Bürgerinitiativen in Frankfurt am Main bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten zu unterstützen. Ziel ist es, die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
- l. B 112/21 -
AUSGANGSLAGE
Einführung der Förderrichtlinie
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 - §3777 (M 13) sowie vom 03.09.2020 - §6236 (M 95) wurde die "Förderrichtlinie Bürgerengagement für den Klimaschutz" und damit die Förderung von Klimaschutzprojekten engagierter Initiativen und Vereine in Frankfurt am Main beschlossen.
Das Energiereferat (Amt 79A) wurde beauftragt, nach Ausarbeitung der Richtlinie auch die Umsetzung zu übernehmen. Am 12.03.2019 wurde die Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erstmals in Kraft. Ihre Laufzeit endete am 31.08.2020.
Verlängerung der Förderrichtlinie
Die Verlängerung der Förderrichtlinie - mit kleinen Änderungen - wurde am 03.09.2020 beschlossen. Am 22.09.2020 wurde die Förderrichtlinien im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erneut in Kraft. Ihre Laufzeit endet am 31.12.2023.
Hintergrund zur Förderrichtlinie / Förderziel
Die Stadt Frankfurt verfolgt als Masterplan-Kommune das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gesamtenergieverbrauch auf dem Gemeindegebiet zu halbieren und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, weitestgehend aus dem Stadtgebiet, der Region und dem Land Hessen. Zeitgleich sollen die Treibhausgas-emissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)).
Dieses Ziel lässt sich nur erreichen durch eine Sensibilisierung und stärkere Ausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Fragen des Klimaschutzes und Energieeinsatzes. Daher ist es sehr wichtig, durch kontinuierliche, zielgruppenspezifische Partizipationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele herbeizuführen.
Frankfurter Bürgerinitiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Dieses Potenzial gilt es zu heben.
Das Generalkonzept im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" der Stadt Frankfurt empfiehlt u. a. die Maßnahme (99) "Förderung Klimaschutzinitiativen".
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Klimaschutzprojekte mit bis zu 2.000,-- Euro Sachkostenzuschuss pro Jahr. Es können Weiterentwicklungen bereits begonnener, als auch neue Projekte gefördert werden.
Folgende Klimaschutzmaßnahmen sind förderfähig:
- Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-, Suffizienz- oder anderer Maßnahmen, die nachweislich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen
- Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen
- Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Ausgaben für Räumlichkeiten bei Anmietung von Dritten, Miete für Soundequipment bzw. Beamer, Ausgaben für externe Referent*innen etc.)
- Layout und Druck von Informationsmaterialien
Antragsberechtigt sind:
- Einwohner*innen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Frankfurt am Main.
- gemeinnützige Organisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), deren Hauptsitz oder Zweigstelle in Frankfurt am Main ist.
- Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie weitere Organisationen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
- Solange die Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main umgesetzt werden, können auch oben definierte Zielgruppen aus dem Regionalverband Frankfurt-RheinMain einen Förderantrag stellen.
| Bewertungskriterien der Förderrichtlinie: Die eingereichten Projektvorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet: Nr. | Kriterium | Gewichtung |
| 1 | Bezug zur Nachbarschaft | 30 |
| Prozent 2 | Beitrag | |
| zum Klimaschutz (CO 2 -Einsparung) | 30 | |
| Prozent 3 | Umsetzbarkeit | 25 |
| Prozent 4 | Übertragbarkeit | 10 |
| Prozent 5 | Projektumsetzung im Stadtgebiet von Frankfurt am | |
| Main | 5 | |
| Prozent | ||
| Nr. | Erläuterung Kriterium |
| 1 | Die Klimaschutzmaßnahme leistet einen Beitrag zum |
| Wohl der Gesellschaft und spricht die nachbarschaftliche Handlungsebene an. Das Projekt führt dazu, dass Klimaschutz im nachbarschaftlichen Kontext gelebt und ihre Verbreitung findet. Durch das Projekt, wird ein konkretes Angebot für Einwohner*innen geschaffen, das den Zusammenhalt fördert und zur Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren, Stadt- und Ortsteilen beiträgt. 2 | Das Projekt leistet nachweislich einen Beitrag zur |
| Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt. Dieser Mehrwert wird quantitativ (z. B. Kohlendioxid in Kilogramm) oder auch qualitativ hergeleitet. 3 | Das Projekt ist nachvollziehbar strukturiert. Die |
| Zielstellung und die Vorgehensweise sind klar und deutlich dargestellt und das Projekt kann innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten (ab Erhalt des Zuwendungsbescheides) umgesetzt werden. 4 | Das Projekt lässt sich auch auf andere Stadtteile |
| von Frankfurt übertragen. 5 | Das Projekt wird im Stadtgebiet von Frankfurt am |
| Main umgesetzt. | |
SACHSTAND (01.01.2021 bis 31.12.2021)
| Förderrichtlinie | |
| Inkrafttreten § 3777 | 12.03.2019 |
| Auslaufdatum § 3777 | 31.08.2020 |
| Inkrafttreten d. Verlängerung § 6236 | 22.09.2020 |
| Auslaufdatum d. Verlängerung § 6236 | 31.12.2023 |
| Anfragen zur Förderrichtlinie | |
| eingegangen | 17 |
| davon Förderanträge | |
| eingegangen | 5 |
| abgelehnt | 3 |
| bewilligt | 2 (siehe |
| Projekt-Kurzbeschreibungen im Anschluss) mit Fälligkeit Verwendungsnachweis 2021 | 0 (= |
| abgeschlossene Projekte) mit Fälligkeit Verwendungsnachweis 2022 | 2 (= laufende |
| Projekte) Fördermittel | |
| vorgesehene Mittel 2021 | 20.000 EUR / Kalenderjahr* |
| bewilligte Mittel 2021 | 4.000 EUR (= 20 % von |
| 20.000 EUR) ausgezahlte Mittel 2021 | 1.000 EUR ** |
| ausgezahlte Mittel 2020 | 11.383,53 EUR ** |
| ausgezahlte Mittel 2019 | 8.977 EUR ** |
| * Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Im Planansatz für die Jahre 2021 und 2022 sind dafür jeweils 20 TEUR vorgesehen. ** Zuwendungsempfänger*innen erhalten die bewilligte Fördersumme in zwei Etappen. Etappe 1: Per Vorauszahlung als Abschlagszahlung in Höhe von max. 50 Prozent der Fördersumme. Etappe 2: Der Restbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Anzahl der bewilligten Förderanträge nach Effekt der Maßnahme (Schwerpunkt) EnEinsparung / EnEffizienz | 0 |
| Grundlagenvermittlung / Sensibilisierung | 2 |
| Ausbau EE | 0 |
| Ursachen für die Ablehnung von Förderanträgen (Hauptursache) Maßnahme bereits begonnen | 1 |
| Förderkriterien inhaltlich nicht ausreichend erfüllt | 1 |
| Projekt ist für Antragstellung noch nicht reif | 1 |
| Öffentlichkeitsarbeit Medien / Instrumente | Ansprache / Info der breiten Öffentlichkeit via . |
| .*** - Netzwerk, Multiplikatoren - Flyer (gezielte Verteilung) - Pressemeldung - Newsletter (Juni 2021) - Social Media (Facebook) - Printmedien (FR, 24.03.2021 / Ehrenamtspost, Okt.2021 / Klimasparbuch Nov.2022, Seite 11) - FAQ zur FörderRL online verfügbar: www.klimaschutz-frankfurt.de/foerderricht linie Veranstaltungen | - Vorstellung |
| der Förderrichtlinie bei Ortsbeiratssitzungen (OBR 9, 09.09.2021) Flankierende Maßnahmen | - Beratung von |
| Externen, die von der Frankfurter Förderrichtlinie erfahren haben, beim Energiereferat anfragen und überlegen, diese Förderung zukünftig in ihrer Kommune anzubieten (Netzwerk Hessische Klimaschutzmanager, Katholische Kirche, Bürgerinitiative aus Wiesbaden) *** Die Öffentlichkeitsarbeit war 2021 besonders notwendig aufgrund des pandemiebedingten Rückgangs erfolgreicher Förderanträge. | |
| Nr | Zuwendungs- empfänger | Zuwendungs- zweck | Bewilli-gungs- start vgl. ZB | Bewilligungs- ende vgl. ZB |
| 1 | Kreisfeuerwehr- verband F.a.M. e.V. | Mit dem Projekt | ||
| "Jugendfeuerwehr macht sich klimafreundlich (Mehrweg-Trinkflaschen)" plant die Jugendfeuerwehr (= Abt. im Kreisfeuerwehrverband F.a.M. e.V.), ihre Veranstaltungen in über 28 Stadtteilen zukünftig klimafreundlicher zu gestalten. Hierfür werden die 11 bis 17-jährigen Mitglieder mit langlebigen Mehrweg-Trinkflaschen aus recyceltem Alu ausgestattet, die bei Stadtteilveranstaltungen, Freizeiten u. Ä. zum Einsatz kommen. Verteilung und Sensibilisierung erfolgt über die Betreuer*innen der Kinder- und Jugendgruppen. Die MW-Trinkflaschen dürfen auch privat genutzt werden, wodurch sich ein Multiplikatoreffekt zu den Themen Mehrweg und Recyclingverpackung auch auf Familie und Freundeskreis einstellen kann. Der Sachkostenzuschuss deckt die Kosten für Mehrweg-Trinkflaschen, die mit einer Klimaschutz-Botschaft gelabelt sind. Weitere Infos siehe: Förderantrag & Finanzierungsplan vom 09.08.2021 und www.jf-frankfurt.de . | 01.09. 2021 | 31.08. 2022 | ||
| 2 | Foodcoop Klaa Karott e.V. | Mit dem Projekt plant | ||
| die Foodcoop drei Veranstaltungen zum Thema "Konsum und Klimaschutz" in Heddernheim. Der Verein (seit 2020 aktiv als wohnortnahe und klimafreundliche Alternative zur Versorgung im konventionellen Supermarkt durch die Beschaffung von Bioprodukten, die regional produziert, saisonal und unverpackt sind) beabsichtigt mit der Vortragsreihe, zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung in der breiten Öffentlichkeit beizutragen und zur Nutzung klimafreundlicher Einkaufsmodelle (vermehrt in Unverpacktläden / auf Erzeugermärkten einkaufen, auf Secondhand zurückgreifen, Kleidertauschbörsen nutzen etc.) zu motivieren. Der Sachkostenzuschuss deckt die Kosten für Veranstaltungsankündigung, Referenten (Bio-Landwirt aus FFM, Suffizienz-Expert*in und Konsumfolgen-Expert*in) sowie Veranstaltungsraum. Weitere Infos siehe: Förderantrag & Finanzierungsplan v. 04.12.2021 und https://klaakarott.jimdofree.com/ . | 01.01. 2022 | 31.12. 2022 |
Zwischenbilanz:
- Das Interesse und die Nachfrage mit 17 konkreten Anfragen zur Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" blieb 2021 im Vergleich zum Vorjahr konstant und auf hohem Niveau: Diese Tatsache ist durchaus bemerkenswert und nicht selbstverständlich vor dem Hintergrund, dass die Förderrichtlinie ehrenamtliches Engagement voraussetzt.
Das ehrenamtliche Engagement sowie der Bedarf an Fördermitteln für Klimaschutzprojekte bei den Zielgruppen ist demnach weiterhin vorhanden.
2. Gleichzeitig gab es 2021 einen deutlichen Rückgang bei der Anzahl der eingereichten bzw. positiv beschiedenen Anträge im Vergleich zum Vorjahr. Ursachen hierfür sind vermutlich: - weniger Gelegenheiten bzw. höhere Sicherheitsauflagen für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen.
- in Zeiten von Kontaktbeschränkungen bleibt "Nachbarschaft" eine zusätzliche Antragshürde.
- Antragstellende beschreiben Projekte, die einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten, aber keinen zum Klimaschutz. In diesen Fällen weist das Energiereferat darauf hin, dass das Umweltamt Klimaanpassungsmaßnahmen fördert über das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf".
- weniger freies Budget bei Ehrenamtlichen und Vereinen (laut Förderrichtlinie müssen bis Projektende bzw. Prüfung des Verwendungsnachweises 50 Prozent der Projektkosten von den Antragstellenden vorgestreckt werden).
3. Zwischen Anfrage und Förderantragstellung vergehen i.d.R. seitens der Antragstellenden mindestens sechs Monate, mitunter auch länger. Insofern ist davon auszugehen, dass aus den 17 in 2021 erfassten Anfragen noch weitere Förderanträge im Folgejahr resultieren werden.
4. Seit Einführung der Förderrichtlinie im Jahr 2019 wurden bis Ende 2021 insgesamt 15 Förderzusagen erteilt. Davon stammen fünf Förderanträge von Privatpersonen (ein Drittel) und zehn Anträge (zwei Drittel) von eingetragenen Vereinen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019MM 13Förderprogramm Bürgerengagement für den KlimaschutzMagistratsvortrag
- 15. Juni 2020MM 95Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsvortrag
- 18. Februar 2022Sie sind hierBB 81Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“ Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
- 18. März 2022OFOF 212/12Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022OAOA 192Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Anregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 203 WochenBB 490Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)