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Förderprogramm "Bürgerengagement für den Klimaschutz" Verlängerung

Vorlagentyp: B
203 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt die Verlängerung des Förderprogramms "Bürgerengagement für den Klimaschutz" vor, um die Bürgerinitiativen in Frankfurt am Main bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten zu unterstützen. Ziel ist es, die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

- l. B 112/21 -

AUSGANGSLAGE

Einführung der Förderrichtlinie

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 - §3777 (M 13) sowie vom 03.09.2020 - §6236 (M 95) wurde die "Förderrichtlinie Bürgerengagement für den Klimaschutz" und damit die Förderung von Klimaschutzprojekten engagierter Initiativen und Vereine in Frankfurt am Main beschlossen.

Das Energiereferat (Amt 79A) wurde beauftragt, nach Ausarbeitung der Richtlinie auch die Umsetzung zu übernehmen. Am 12.03.2019 wurde die Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erstmals in Kraft. Ihre Laufzeit endete am 31.08.2020.

Verlängerung der Förderrichtlinie

Die Verlängerung der Förderrichtlinie - mit kleinen Änderungen - wurde am 03.09.2020 beschlossen. Am 22.09.2020 wurde die Förderrichtlinien im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erneut in Kraft. Ihre Laufzeit endet am 31.12.2023.

Hintergrund zur Förderrichtlinie / Förderziel

Die Stadt Frankfurt verfolgt als Masterplan-Kommune das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gesamtenergieverbrauch auf dem Gemeindegebiet zu halbieren und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, weitestgehend aus dem Stadtgebiet, der Region und dem Land Hessen. Zeitgleich sollen die Treibhausgas-emissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)).

Dieses Ziel lässt sich nur erreichen durch eine Sensibilisierung und stärkere Ausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Fragen des Klimaschutzes und Energieeinsatzes. Daher ist es sehr wichtig, durch kontinuierliche, zielgruppenspezifische Partizipationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele herbeizuführen.

Frankfurter Bürgerinitiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Dieses Potenzial gilt es zu heben.

Das Generalkonzept im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" der Stadt Frankfurt empfiehlt u. a. die Maßnahme (99) "Förderung Klimaschutzinitiativen".

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Klimaschutzprojekte mit bis zu 2.000,-- Euro Sachkostenzuschuss pro Jahr. Es können Weiterentwicklungen bereits begonnener, als auch neue Projekte gefördert werden.

Folgende Klimaschutzmaßnahmen sind förderfähig:

  • Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-, Suffizienz- oder anderer Maßnahmen, die nachweislich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen
  • Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Ausgaben für Räumlichkeiten bei Anmietung von Dritten, Miete für Soundequipment bzw. Beamer, Ausgaben für externe Referent*innen etc.)
  • Layout und Druck von Informationsmaterialien

Antragsberechtigt sind:

  • Einwohner*innen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Frankfurt am Main.
  • gemeinnützige Organisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), deren Hauptsitz oder Zweigstelle in Frankfurt am Main ist.
  • Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie weitere Organisationen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
  • Solange die Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main umgesetzt werden, können auch oben definierte Zielgruppen aus dem Regionalverband Frankfurt-RheinMain einen Förderantrag stellen.
Bewertungskriterien der Förderrichtlinie: Die eingereichten Projektvorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet: Nr.KriteriumGewichtung
1Bezug zur Nachbarschaft30
Prozent 2Beitrag
zum Klimaschutz (CO 2 -Einsparung)30
Prozent 3Umsetzbarkeit25
Prozent 4Übertragbarkeit10
Prozent 5Projektumsetzung im Stadtgebiet von Frankfurt am
Main5
Prozent
Nr.Erläuterung Kriterium
1Die Klimaschutzmaßnahme leistet einen Beitrag zum
Wohl der Gesellschaft und spricht die nachbarschaftliche Handlungsebene an. Das Projekt führt dazu, dass Klimaschutz im nachbarschaftlichen Kontext gelebt und ihre Verbreitung findet. Durch das Projekt, wird ein konkretes Angebot für Einwohner*innen geschaffen, das den Zusammenhalt fördert und zur Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren, Stadt- und Ortsteilen beiträgt. 2Das Projekt leistet nachweislich einen Beitrag zur
Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt. Dieser Mehrwert wird quantitativ (z. B. Kohlendioxid in Kilogramm) oder auch qualitativ hergeleitet. 3Das Projekt ist nachvollziehbar strukturiert. Die
Zielstellung und die Vorgehensweise sind klar und deutlich dargestellt und das Projekt kann innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten (ab Erhalt des Zuwendungsbescheides) umgesetzt werden. 4Das Projekt lässt sich auch auf andere Stadtteile
von Frankfurt übertragen. 5Das Projekt wird im Stadtgebiet von Frankfurt am
Main umgesetzt.

SACHSTAND (01.01.2021 bis 31.12.2021)

Förderrichtlinie
Inkrafttreten § 377712.03.2019
Auslaufdatum § 377731.08.2020
Inkrafttreten d. Verlängerung § 623622.09.2020
Auslaufdatum d. Verlängerung § 623631.12.2023
Anfragen zur Förderrichtlinie
eingegangen17
davon Förderanträge
eingegangen5
abgelehnt3
bewilligt2 (siehe
Projekt-Kurzbeschreibungen im Anschluss) mit Fälligkeit Verwendungsnachweis 20210 (=
abgeschlossene Projekte) mit Fälligkeit Verwendungsnachweis 20222 (= laufende
Projekte) Fördermittel
vorgesehene Mittel 202120.000 EUR / Kalenderjahr*
bewilligte Mittel 20214.000 EUR (= 20 % von
20.000 EUR) ausgezahlte Mittel 20211.000 EUR **
ausgezahlte Mittel 202011.383,53 EUR **
ausgezahlte Mittel 20198.977 EUR **
* Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Im Planansatz für die Jahre 2021 und 2022 sind dafür jeweils 20 TEUR vorgesehen. ** Zuwendungsempfänger*innen erhalten die bewilligte Fördersumme in zwei Etappen. Etappe 1: Per Vorauszahlung als Abschlagszahlung in Höhe von max. 50 Prozent der Fördersumme. Etappe 2: Der Restbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Anzahl der bewilligten Förderanträge nach Effekt der Maßnahme (Schwerpunkt) EnEinsparung / EnEffizienz0
Grundlagenvermittlung / Sensibilisierung2
Ausbau EE0
Ursachen für die Ablehnung von Förderanträgen (Hauptursache) Maßnahme bereits begonnen1
Förderkriterien inhaltlich nicht ausreichend erfüllt1
Projekt ist für Antragstellung noch nicht reif1
Öffentlichkeitsarbeit Medien / InstrumenteAnsprache / Info der breiten Öffentlichkeit via .
.*** - Netzwerk, Multiplikatoren - Flyer (gezielte Verteilung) - Pressemeldung - Newsletter (Juni 2021) - Social Media (Facebook) - Printmedien (FR, 24.03.2021 / Ehrenamtspost, Okt.2021 / Klimasparbuch Nov.2022, Seite 11) - FAQ zur FörderRL online verfügbar: www.klimaschutz-frankfurt.de/foerderricht linie Veranstaltungen- Vorstellung
der Förderrichtlinie bei Ortsbeiratssitzungen (OBR 9, 09.09.2021) Flankierende Maßnahmen- Beratung von
Externen, die von der Frankfurter Förderrichtlinie erfahren haben, beim Energiereferat anfragen und überlegen, diese Förderung zukünftig in ihrer Kommune anzubieten (Netzwerk Hessische Klimaschutzmanager, Katholische Kirche, Bürgerinitiative aus Wiesbaden) *** Die Öffentlichkeitsarbeit war 2021 besonders notwendig aufgrund des pandemiebedingten Rückgangs erfolgreicher Förderanträge.
NrZuwendungs- empfängerZuwendungs- zweckBewilli-gungs- start vgl. ZBBewilligungs- ende vgl. ZB
1Kreisfeuerwehr- verband F.a.M. e.V.Mit dem Projekt
"Jugendfeuerwehr macht sich klimafreundlich (Mehrweg-Trinkflaschen)" plant die Jugendfeuerwehr (= Abt. im Kreisfeuerwehrverband F.a.M. e.V.), ihre Veranstaltungen in über 28 Stadtteilen zukünftig klimafreundlicher zu gestalten. Hierfür werden die 11 bis 17-jährigen Mitglieder mit langlebigen Mehrweg-Trinkflaschen aus recyceltem Alu ausgestattet, die bei Stadtteilveranstaltungen, Freizeiten u. Ä. zum Einsatz kommen. Verteilung und Sensibilisierung erfolgt über die Betreuer*innen der Kinder- und Jugendgruppen. Die MW-Trinkflaschen dürfen auch privat genutzt werden, wodurch sich ein Multiplikatoreffekt zu den Themen Mehrweg und Recyclingverpackung auch auf Familie und Freundeskreis einstellen kann. Der Sachkostenzuschuss deckt die Kosten für Mehrweg-Trinkflaschen, die mit einer Klimaschutz-Botschaft gelabelt sind. Weitere Infos siehe: Förderantrag & Finanzierungsplan vom 09.08.2021 und www.jf-frankfurt.de .01.09. 202131.08. 2022
2Foodcoop Klaa Karott e.V.Mit dem Projekt plant
die Foodcoop drei Veranstaltungen zum Thema "Konsum und Klimaschutz" in Heddernheim. Der Verein (seit 2020 aktiv als wohnortnahe und klimafreundliche Alternative zur Versorgung im konventionellen Supermarkt durch die Beschaffung von Bioprodukten, die regional produziert, saisonal und unverpackt sind) beabsichtigt mit der Vortragsreihe, zur Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung in der breiten Öffentlichkeit beizutragen und zur Nutzung klimafreundlicher Einkaufsmodelle (vermehrt in Unverpacktläden / auf Erzeugermärkten einkaufen, auf Secondhand zurückgreifen, Kleidertauschbörsen nutzen etc.) zu motivieren. Der Sachkostenzuschuss deckt die Kosten für Veranstaltungsankündigung, Referenten (Bio-Landwirt aus FFM, Suffizienz-Expert*in und Konsumfolgen-Expert*in) sowie Veranstaltungsraum. Weitere Infos siehe: Förderantrag & Finanzierungsplan v. 04.12.2021 und https://klaakarott.jimdofree.com/ .01.01. 202231.12. 2022

Zwischenbilanz:

  1. Das Interesse und die Nachfrage mit 17 konkreten Anfragen zur Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" blieb 2021 im Vergleich zum Vorjahr konstant und auf hohem Niveau: Diese Tatsache ist durchaus bemerkenswert und nicht selbstverständlich vor dem Hintergrund, dass die Förderrichtlinie ehrenamtliches Engagement voraussetzt.

Das ehrenamtliche Engagement sowie der Bedarf an Fördermitteln für Klimaschutzprojekte bei den Zielgruppen ist demnach weiterhin vorhanden.

2. Gleichzeitig gab es 2021 einen deutlichen Rückgang bei der Anzahl der eingereichten bzw. positiv beschiedenen Anträge im Vergleich zum Vorjahr. Ursachen hierfür sind vermutlich: - weniger Gelegenheiten bzw. höhere Sicherheitsauflagen für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen.

- in Zeiten von Kontaktbeschränkungen bleibt "Nachbarschaft" eine zusätzliche Antragshürde.

- Antragstellende beschreiben Projekte, die einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten, aber keinen zum Klimaschutz. In diesen Fällen weist das Energiereferat darauf hin, dass das Umweltamt Klimaanpassungsmaßnahmen fördert über das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf".

- weniger freies Budget bei Ehrenamtlichen und Vereinen (laut Förderrichtlinie müssen bis Projektende bzw. Prüfung des Verwendungsnachweises 50 Prozent der Projektkosten von den Antragstellenden vorgestreckt werden).

3. Zwischen Anfrage und Förderantragstellung vergehen i.d.R. seitens der Antragstellenden mindestens sechs Monate, mitunter auch länger. Insofern ist davon auszugehen, dass aus den 17 in 2021 erfassten Anfragen noch weitere Förderanträge im Folgejahr resultieren werden.

4. Seit Einführung der Förderrichtlinie im Jahr 2019 wurden bis Ende 2021 insgesamt 15 Förderzusagen erteilt. Davon stammen fünf Förderanträge von Privatpersonen (ein Drittel) und zehn Anträge (zwei Drittel) von eingetragenen Vereinen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019MM 13Förderprogramm Bürgerengagement für den KlimaschutzMagistratsvortrag
  2. 15. Juni 2020MM 95Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsvortrag
  3. 18. Februar 2022Sie sind hier
    BB 81Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“ Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“
    Magistratsbericht
  4. 18. März 2022OFOF 212/12Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 6. Mai 2022OAOA 192Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Anregung
  6. 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 203 WochenBB 490Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 14
Sitzung 9 · 07.03.2022
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeVoltBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 75
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 69
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 36
Beraten
1. Die Vorlage B 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 212/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 9 · 21.03.2022
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDPLinke
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 8 · 22.03.2022
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO II, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO II, TOP 13
Beraten
Die Vorlage B 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 9 · 25.03.2022
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 9 · 28.03.2022
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 7 · 28.04.2022
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

OBR 9
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 10 · 06.05.2022
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Anregung OA 192 2022 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 212/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird; 2. die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "2. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine überarbeitete Förderrichtlinie mit erleichterten Förderkriterien zur Beschlussfassung vorzulegen;".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltLinkeBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

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