Förderprogramm Bürgerengagement für den Klimaschutz
Zusammenfassung
Der Magistrat von Frankfurt am Main schlägt die Einführung eines Förderprogramms für Bürgerengagement im Klimaschutz vor. Ziel ist es, die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und so die Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Das Programm soll eine kontinuierliche Unterstützung und Transparenz für die Bürgerinitiativen bieten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Der beigefügten Förderrichtlinie Bürgerengagement für den Klimaschutz wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm umzusetzen und auf der Grundlage dieser Richtlinie nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen aus den Mitteln der Produktgruppe 22.04 zu bewilligen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, für jedes Kalenderjahr der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht über die verausgabten Mittel und die geförderten Projekte mit kurzer Projektbeschreibung vorzulegen.
Begründung
A. Zielsetzung
A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt als Masterplan-Kommune das Ziel, bis zum Jahr 2050 den Gesamtenergieverbrauch auf dem Gemeindegebiet zu halbieren und den verbleibenden Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, weitestgehend aus dem Stadtgebiet, der Region und dem Land Hessen. Zeitgleich sollen die Treibhausgasemissionen um rund 95 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 gesenkt werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)). Dieses Ziel lässt sich nur durch eine Sensibilisierung und stärkere Ausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Fragen des Klimaschutzes und Energieeinsatzes erreichen. Daher ist es sehr wichtig, durch kontinuierliche, zielgruppenspezifische Partizipationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele herbeizuführen.
B. Alternativen
B. Alternativen Die Maßnahme wird nicht durchgeführt. Dadurch wird die Motivation innerhalb der Zivilgesellschaft für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten nicht erhöht und die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main möglicherweise nicht erreicht.
C. Lösung
C. Lösung Das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2009, § 7349 (M 214)) empfiehlt u.a. den Aufbau eines Klimaschutzfonds (Ü6), um zu verhindern, dass Einzelmaßnahmen nicht ohne den Blick auf das Gesamtziel umgesetzt werden. Klimaschutz soll dauerhaft etabliert und große Teile der Gesellschaft eingebunden werden. Das Generalkonzept im Rahmen des "Masterplans 100 % Klimaschutz" der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015, § 6320 (M 124)) empfiehlt u. a. die Maßnahme (99) "Förderung Klimaschutzinitiativen". Die im Anhang dargestellte Förderrichtlinie dient der Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen und trägt dazu bei, die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main umzusetzen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
D. Kosten Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Im Planansatz für die Jahre 2019 und 2020 sind dafür jeweils 20 TEUR vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019Sie sind hierMM 13Förderprogramm Bürgerengagement für den KlimaschutzMagistratsvortrag
- 6. März 2020BB 100Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
- 12. März 2021BB 112- Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“ - Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
- 18. Februar 2022BB 81Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“ Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
- 24. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 213 WochenBB 100Jahresbericht Nr. 4 an die Stadtverordnetenversammlung zur Förderrichtlinie "Bügerengagement für den Klimaschutz"Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL