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Jahresbericht Nr. 4 an die Stadtverordnetenversammlung zur Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz"

Vorlagentyp: B
213 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die Fortschritte und Ergebnisse der Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die Bürger zu aktivieren und Projekte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Stadt verfolgt das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

AUSGANGSLAGE

Einführung der Förderrichtlinie

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 - §3777 (M 13) sowie vom 03.09.2020 - §6236 (M 95) wurde die "Förderrichtlinie Bürgerengagement für den Klimaschutz" und damit die Förderung von Klimaschutzprojekten engagierter Initiativen und Vereine in Frankfurt am Main beschlossen.

Das Energiereferat (Amt 79A) wurde beauftragt, nach Ausarbeitung der Richtlinie auch die Umsetzung zu übernehmen. Am 12.03.2019 wurde die Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erstmals in Kraft. Ihre Laufzeit endete am 31.08.2020.

Verlängerung der Förderrichtlinie

Die Verlängerung der Förderrichtlinie - mit kleinen Änderungen - wurde am 03.09.2020 beschlossen. Am 22.09.2020 wurde die Förderrichtlinien im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit erneut in Kraft. Ihre Laufzeit endet am 31.12.2023.

Hintergrund zur Förderrichtlinie / Förderziel

Die Stadtverordneten von Frankfurt am Main haben im Mai 2022 das Klimaschutzpaket der Koalition beschlossen. Es besagt, dass Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden soll, die Stadtverwaltung sogar bereits bis 2030. Dazu werden 19 Grundsatzbeschlüsse in den Fokus gerückt, die Treibhausgasemissionen senken und den Klimaschutz fördern.

Frankfurt blickt auf eine lange Tradition des kommunalen Klimaschutzes zurück und trat bereits 1990 als Gründungsmitglied dem "Klimabündnis" bei und erwarb sich ab 2005 den Ruf der "Passivhaus"-Hauptstadt. Das "Energie- und Klimaschutzkonzept" von 2008, der "Masterplan 100% Klimaschutz" von 2015 und die "Klimaallianz" von 2019 waren wichtige Meilensteine.

Der Blick auf die Entwicklung der Treibhausgas (THG)-Emissionen in Frankfurt seit 1990 zeigt aber auch, dass die bisherigen Anstrengungen zur Reduzierung der THG-Emissionen bei weitem noch nicht ausreichen, um Klimaneutralität bis 2035 erreichen zu können. Frankfurt steht als sehr attraktive Stadt vor der besonderen Herausforderung, die absolute Reduzierung der THG-Emissionen bei gleichzeitigem dynamischem Wachstum von Bevölkerung und Wirtschaft zu realisieren.

Dieses Ziel lässt sich nur erreichen durch eine Sensibilisierung und stärkere Ausrichtung der Gesellschaft in Bezug auf Fragen des Klimaschutzes und Energieeinsatzes. Daher ist es sehr wichtig, durch kontinuierliche, zielgruppenspezifische Partizipationsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit eine hohe Akzeptanz der Klimaschutzziele herbeizuführen.

Frankfurter Bürgerinitiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Dieses Potenzial gilt es zu heben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Klimaschutzprojekte mit bis zu 2.000,-- Euro Sachkostenzuschuss. Es können Weiterentwicklungen bereits begonnener, als auch neue Projekte gefördert werden.

Folgende Klimaschutzmaßnahmen sind förderfähig:

  • Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-, Suffizienz- oder anderer Maßnahmen, die nachweislich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen
  • Bewerbung von Klimaschutzmaßnahmen
  • Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Ausgaben für Räumlichkeiten bei Anmietung von Dritten, Miete für Soundequipment bzw. Beamer, Ausgaben für externe Referent*innen etc.)
  • Layout und Druck von Informationsmaterialien

Antragsberechtigt sind:

  • Einwohner*innen ab 18 Jahren, mit Wohnsitz in Frankfurt am Main.
  • gemeinnützige Organisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), deren Hauptsitz oder Zweigstelle in Frankfurt am Main ist.
  • Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie weitere Organisationen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, die ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
  • Solange die Klimaschutzmaßnahmen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main umgesetzt werden, können auch oben definierte Zielgruppen aus dem Regionalverband FrankfurtRheinMain einen Förderantrag stellen.
Bewertungskriterien der Förderrichtlinie: Die eingereichten Projektvorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet: Nr.KriteriumGewichtung
1Bezug zur Nachbarschaft30 Prozent
2Beitrag zum Klimaschutz
(CO 2 -Einsparung)30 Prozent
3Umsetzbarkeit25 Prozent
4Übertragbarkeit10 Prozent
5Projektumsetzung im Stadtgebiet von Frankfurt am
Main5 Prozent
Nr.Erläuterung
Kriterium 1Die
Klimaschutzmaßnahme leistet einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und spricht die nachbarschaftliche Handlungsebene an. Das Projekt führt dazu, dass Klimaschutz im nachbarschaftlichen Kontext gelebt und ihre Verbreitung findet. Durch das Projekt, wird ein konkretes Angebot für Einwohner*innen geschaffen, das den Zusammenhalt fördert und zur Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren, Stadt- und Ortsteilen beiträgt. 2Das Projekt leistet
nachweislich einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt. Dieser Mehrwert wird quantitativ (z. B. Kohlendioxid in Kilogramm) oder auch qualitativ hergeleitet. 3Das Projekt ist
nachvollziehbar strukturiert. Die Zielstellung und die Vorgehensweise sind klar und deutlich dargestellt und das Projekt kann innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten (ab Erhalt des Zuwendungsbescheides) umgesetzt werden. 4Das Projekt lässt sich
auch auf andere Stadtteile von Frankfurt übertragen. 5Das Projekt wird im
Stadtgebiet von Frankfurt am Main umgesetzt.

SACHSTAND (01.01.2022 bis 31.12.2022)

Förderrichtlinie
Inkrafttreten § 377712.03.2019
Auslaufdatum § 377731.08.2020
Inkrafttreten d. Verlängerung § 623622.09.2020
Auslaufdatum d. Verlängerung § 623631.12.2023
Interessenbekundung zur Förderrichtlinie
eingegangen19
Interessenbekundungen davon Förderanträge
eingegangen4 Anträge
in Bearbeitung: Entscheidung noch offen1
abgelehnt0
bewilligt3 (siehe
Projekt-Kurzbeschreibungen im Anschluss) mit Fälligkeit Verwendungsnachweis 2022 oder Projektabschluss 20224 (=
abgeschlossene Projekte: Kreisfeuerwehr, NG int., TrotzDem-Aktiv, Foodc.) mit Fälligkeit Verwendungsnachweis 20231
(= laufende Projekte: KulturRegion) Fördermittel
vorgesehene Mittel 202220.000 EUR / Kalenderjahr*
bewilligte Mittel 20226.000 EUR (= 30 % von 20.000 EUR)
ausgezahlte Mittel 20198.977 EUR **
ausgezahlte Mittel 202011.383,53 EUR **
ausgezahlte Mittel 20211.000 EUR **
ausgezahlte Mittel 20228.000 EUR **
ausgezahlte Mittel gesamt (2019-2022)29.360,53 EUR **
....... * Die Mittel werden im Rahmen der vorhandenen Haushaltsansätze in der Produktgruppe 22.04 verausgabt. Im Planansatz für die Jahre 2021 und 2022 sind dafür jeweils 20 TEUR vorgesehen. ** Zuwendungsempfänger*innen erhalten die Fördersumme in zwei Etappen. Etappe 1: Per Vorauszahlung als Abschlagszahlung in Höhe von max. 50% der Fördersumme. Etappe 2: Der Restbetrag wird nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Anzahl der bewilligten Förderanträge nach Effekt der Maßnahme (Schwerpunkt) EnEinsparung / EnEffizienz1
(TrotzDem-Aktiv) Grundlagenvermittlung / Sensibilisierung1
(KulturRegion) Ausbau EE1
(NG international) Ursachen für die Ablehnung von Förderanträgen (Hauptursache) Maßnahme bereits begonnen0
Förderkriterien inhaltlich nicht ausreichend erfüllt0
Projekt für Antragstellung noch nicht reif0
Öffentlichkeitsarbeit *** Presseauswertungmind. 5 Artikel (FR, 14.03. / FR,
17.05. / FNP, 20.08. / FAZ, 27.09. / FNP 07.11.2022) Medien / InstrumenteAnsprache / Info der breiten
Öffentlichkeit via .... - Netzwerk, Multiplikatoren - Flyer, aktualisiert (gezielte Verteilung) - Quartiersmanager*innen - Newsletter (Nov.2022) - TV-Beitrag: HR-Hessenschau (02.10.2022) - Youtube-Video (06.10.2022) - Social Media - FAQ zur FörderRL online verfügbar: www.klimaschutz-frankfurt.de/foerderric htlinie VeranstaltungenVorstellung d. Förderrichtlinie im
Rahmen von: - Ortsbeiratssitzungen (ganzjährig) - Auftakt "Sossenheim kann Klimaschutz" (19.05.2022) - Veranstaltung der Katholischen Stadtkirche zu Fördermöglichkeiten in den Kirchengemeinden (24.05.2022) - Sommerfest im Nachhaltigen Gewerbegebiet (20.07.2022) - Infobörse Netzwerk gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte (24.09.2022) Vorstellung einzelner Förderprojekte im Rahmen von ... - Vortrag "Klimaschutz beginnt beim Einkauf" (02.05.2022) - Vortrag "Weniger für mich - mehr für's Klima?" (20.06.2022) - Vortrag "Verpackungen, Plastikmüll und das Klima" (12.09.2022) - Lernort-Führungen während des Klimagourmet-Festivals (01.10.2022) - Lernort-Vortrag im Holzhausenschlösschen (06.10.2022) Flankierende Maßnahmen- Austausch mit Externen, die von
der Förderrichtlinie erfahren haben und überlegen, diese Förderung zukünftig in ihrer Kommune anzubieten (Netzwerk Hessische Klimaschutzmanager*innen, japanische Klimaschutzakteure, Kommune Bad Nauheim) *** Die Öffentlichkeitsarbeit 2022 ergab sich v.a. aufgrund der hohen Dringlichkeit hinsichtlich der Bekämpfung der Erderwärmung, verschärfter Klimaschutzziele und -gesetze sowie des hohen Bedarfs an Klimaschutzmaßnahmen, die tatsächlich umgesetzt werden. In den Vorjahren wurde die Öffentlichkeitsarbeit bedarfsorientiert eingesetzt, das heißt nur falls Interessenbekundungen zur Förderrichtlinie oder Förderanträge ausblieben, wurden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen nachgelegt.
NrZuwendungs- empfängerZuwendungs- zweckBewilli-gungs- start vgl. ZBBewilligungs- ende vgl. ZB
1KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbHMit dem Pilotprojekt
beabsichtigt die "KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH", die Bildung eines Netzwerks "Materialkreislauf in der Kultur" mit Sitz in Frankfurt zu initiieren bzw. implementieren. Das Vorhaben wird in Kooperation mit der GWR (gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH) entwickelt und zielt darauf ab, den Kohlendioxid-Fußabdruck von Kulturbetrieben zu senken. Das bisher ungenutzte Einsparpotential (vgl. "Klimabilanzen in Kulturbetrieben, 2015") liegt in der effizienten Mehrfachnutzung von Materialien, die in erheblichen Mengen und für verhältnismäßig kurze Einsatzdauer bei kulturellen Veranstaltungen anfallen (Bühnenbilder, Requisiten, Vitrinensockel etc.). Konkret geplant sind zwei Strategieworkshops für rund 50 Akteur*innen und Stakeholder von Kulturbetrieben und Kreislaufwirtschaft aus Frankfurt und Region. Der Sachkostenzuschuss deckt die Kosten für den Veranstaltungsraum inkl. Nebenkosten sowie die Veranstaltungskonzeption u. -moderation durch einen externen Dienstleister (Agentur "studiovorort"). Weitere Infos siehe: Förderantrag & Finanzierungsplan v. 10.02.2022 und http://www.krfrm.de/krfrm/ .01.03. 202231.01. bzw. 30.06. 2023
2TrotzDem-Aktiv e.V.Mit dem Projekt will der
Verein - ein Demenzzentrum für Tagespflege - alltägliche Dienstfahrten (Einkäufe, Transporte, Ausflüge etc.) zukünftig regelmäßig statt mit einem konventionellen (PKW) mit einem klimafreundlichen Dienstfahrzeug organisieren. Hierfür soll ein Lastenrad zum Einsatz kommen, das von weiteren in F-Kalbach ansässigen Vereinen kostenfrei mitgenutzt werden kann (ca. 250-400 potentielle Mitnutzer). Die Mitteilung hinsichtlich der Mitnutzung durch Externe soll über diverse Kanäle (Website, Social Media, Arbeitskreise, ggf. www.main-lastenrad.de etc.) breit kommuniziert werden. Eine Finanzierungslücke , die mit dem Sachkostenzuschuss geschlossen werden soll, besteht hinsichtlich der Anschaffung eines E-Lastenrades (Modell: Babboe Big-E) inklusive des genannten Zubehörs. Weitere Informationen siehe: Förderantrag und Finanzierungsplan vom 25.03.2022 und https://trotzdem-aktiv.de/ .01.05. 202230.04. 2023
3NG-International e.V.Der hier genannte Verein
beabsichtigt , gemeinsam mit weiteren Akteur*Innen, einen Lernort für Erneuerbare Energien (EE) und Ressourcenschutz in Frankfurt zu entwickeln, zu gestalten und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dahinter steht u.a. die Überlegung, dass Frankfurter*Innen sich v.a. dann für EE und Ressourcenschutz einsetzen (können), wenn sie die Themen verstehen und das nötige Wissen rund um klimafreundliches Handeln und Wirtschaften an konkreten und anschaulichen Beispielen vermittelt bekommen haben. Bei Führungen (min. 12 Schulklasse pro Jahr) werden EE und Ressourcenschutz ausführlich thematisiert und demonstriert: Energiewende und Klimaschutz quasi sichtbar gemacht. Zur Energieversorgung dieses Lernorts ist die Nutzung von EE vorgesehen (geplant: Solarenergie via PV-Anlage). Zudem wird der Einsatz einer Speichermöglichkeit (via Solar-Powerbank) geprüft und ggf. im Gebäude integriert. Ein Finanzierungsengpass besteht hinsichtlich der Anschaffung und Installation der EE-Anlage inkl. anfallender Nebenkosten , welcher durch den Sachkostenzuschuss ausgeglichen werden soll. Weitere Infos siehe: Förderantrag u. Finanzierungsplan v. 22.07.2022 sowie http://r.52637.de/ng-international/wordpress/?page_id=1045 .01.08. 202231.07. 2023

Zwischenbilanz:

  1. Es gab 2022 einen Anstieg bei der Anzahl der bewilligten Anträge im Vergleich zum Vorjahr (2021). Die Nachfrage blieb mit 19 konkreten Interessenbekundungen zur Förderrichtlinie konstant und auf hohem Niveau.

Der Bedarf an sowie die Nachfrage nach Fördermitteln für Klimaschutzprojekte bei den Bürger*innen ist demnach konstant vorhanden: Diese Tatsache ist durchaus bemerkenswert und nicht selbstverständlich vor dem Hintergrund, dass die Förderrichtlinie ehrenamtliches Engagement voraussetzt.

2. Seit Einführung der Förderrichtlinie (03/2019) wurden insgesamt 18 Förderzusagen erteilt. Das Verhältnis bei Förderzusagen von Privatpersonen zu Institutionen (wie etwa e.V. oder gGmbH) beträgt insgesamt: 4 zu 14.

3. Die Bandbreite an positiv beschiedenen Förderanträgen deckte allein im Jahr 2022 folgende Handlungsbereiche ab:

  • Konsum
  • Ernährung-Landwirtschaft
  • Kulturbetriebe
  • Mobilität sowie
  • Erneuerbare Energien

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2019MM 13Förderprogramm Bürgerengagement für den KlimaschutzMagistratsvortrag
  2. 15. Juni 2020MM 95Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsvortrag
  3. 24. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 213 Wochen
    BB 100Jahresbericht Nr. 4 an die Stadtverordnetenversammlung zur Förderrichtlinie "Bügerengagement für den Klimaschutz"
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 14
Sitzung 19 · 13.03.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 14.03.2023
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO II, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= ZurÞckweisung)

OBR 9
Sitzung 19 · 16.03.2023
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= ZurÞckweisung)

OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 20.03.2023
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= ZurÞckweisung)

OBR 16
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO II, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= ZurÞckweisung)

OBR 8
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 19 · 23.03.2023
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= ZurÞckweisung)

OBR 5
Sitzung 19 · 24.03.2023
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 20 · 24.04.2023
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 20 · 25.04.2023
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses fÞr Klima- und Umweltschutz
Sitzung 18 · 05.06.2023
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= ZurÞckweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)

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