Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
Bericht
Mit dem Bericht B 328 vom 17.9.2021 wurden die Punkte 1-6 und 9 bereits beantwortet. Zu Punkt 7 verweisen wir auf den M22, 2021 (§ 7307, 4.3.2021 ) "Umsetzung Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach": "Für die ebenfalls als Maßnahme vorgeschlagene Gestaltung des Kreuzungsbereiches Wächtersbacher Straße/Borsigallee als Zentrum und Eingangstor zum Nachhaltigen Gewerbegebiet besteht eine bereits abgeschlossene und planfestgestellte Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung gemeinsam mit Hessen Mobil, die im Anschluss an das Bauvorhaben Riederwaldtunnel umgesetzt wird." Zu Punkt 8 wird ebenfalls auf den M 22, 2021 (§ 7307, 4.3.2021), verwiesen. In Teil C, Nr. 5b (standortübergreifende Maßnahmen) ist folgendes festgehalten: "[...] Es [das Klimaschutzteilkonzept] empfiehlt als Grundlage für die Entwicklung der standortübergreifenden Maßnahmen sowie die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen aus Hotspot 2 (Mobilitätsstation Gwinnerstraße), ein Mobilitätskonzept zu erstellen." und im übernächsten Absatz: "Die Entscheidung zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für das Nachhaltige Gewerbegebiet obliegt den zuständigen Fachämtern. Die spätere Umsetzung der mit dem Mobilitätskonzept konkretisierten Maßnahmen aus dem hier vorliegenden Klimaschutzteilkonzept werden in gesonderten Etatanträgen und in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel sowie der Verfügbarkeit notwendiger Personalressourcen von den zuständigen Ämtern eingebracht." In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Masterplan Mobilität der derzeit im Verkehrsdezernat erstellt wird.