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Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

Vorlagentyp: B
55 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit zusätzlichen Maßnahmen zum Klimaschutz im Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach. Es wird eine Machbarkeitsstudie zur Abwärmenutzung aus Rechenzentren in Auftrag gegeben, um die Effizienz und Nachhaltigkeit in der Region zu verbessern.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Das Klimaschutzteilkonzept für das nachhaltige Gewerbegebiet wurde durch das Büro Zero-Emission im Jahr 2019 abgeschlossen. Darin enthalten sind eine Reihe von Maßnahmen die ggf. nicht weiterverfolgt bzw. der Entwicklung angepasst werden müssen. Derzeit wird eine Studie beauftragt, die die Machbarkeit einer Abwärmenutzung aus den bestehenden und kommenden Rechenzentren (RZ) untersuchen wird. Dabei werden z.B. auch Gebiete außerhalb des nachhaltigen Gewerbegebiets als Wärmesenken in die Untersuchung miteinbezogen. Zu den in der OA 25 gestellten Fragen nimmt der Magistrat im folgenden Stellung: Zu1: Die angeregten Temperaturmessungen zur Erfassung der lokalen Überwärmung durch Abwärme sind aus fachlicher Sicht entbehrlich. Bei Rechenzentren wird die Abwärme meist über die Kühlaggregate auf dem Dach in großer Höhe freigesetzt, konvektiv aufsteigend führt die warme Luft in der Regel nicht zu einer relevanten Erwärmung der bodennahen Lufttemperatur. Die Ermittlung und Definition "belastbarer Kennzahlen" wie vom Ortsbeirat vorgeschlagen in ist theoretisch denkbar, führt aber in keinem Fall zur Kompensation der Umweltauswirkungen (z.B. reicht das Potenzial der vor Ort installierbaren PV Anlagen nicht annähernd aus, um den Stromverbrauch zu decken. Hierfür wäre ein Mix von EE-Anlagen (Wind, PV, Biomasse/Wasserstoff) erforderlich, um eine erneuerbare Stromversorgung zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die erwähnten Kennziffern PUE und DCIE können von den Betreibern abgefragt werden, allerdings entbehrt eine Vorgabe von zu erreichenden Werten einer gesetzlichen Grundlage.

Zu 2: Aus Sicht des Umweltamtes sind klimatische Summeneffekte von Rechenzentren und anderen wärmeemittierenden Betrieben auf die angrenzenden Wohngebiete vor allem in Bezug auf die von den Baukörpern ausgehenden (anlagenbedingten) Auswirkungen relevant (Stichworte: Durchlüftungssituation, Strahlungskomplex, Überwärmung). Die Bewertung der klimatischen Eingriffe ist spezifisch für die jeweiligen Wohngebiete vorzunehmen, da im stadtklimatischen Kontext in der Regel keine fixen Grenzwerte existieren.

Zu 3: Dem Hinweis wird bei der Untersuchung Rechnung getragen werden - allerdings ist zu vermuten, dass das Temperaturniveau der Abwärme für industrielle Zwecke nicht ausreicht bzw. andere Abwärmequellen im Industriepark einfacher zu erschließen sind.

Zu 4: Maßnahmen zur alternativen Netzersatzbereitstellung sind nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudie zur Abwärmenutzung. Gleichwohl stellen sie eine zukünftige Alternative für die Netzersatzaggregate, die derzeit mit Diesel betrieben werden dar. Batteriespeicher werden ohnehin von den RZ genutzt, um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Rechner zu gewährleisten. Die Kapazität ist sinnvollerweise nur auf einen kurzen Zeitraum ausgelegt, da der Betrieb dieser unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) dauerhaft verlustbehaftet ist. Inwieweit mit den Netzersatzaggregaten generell Stromspitzen geglättet werden können, hängt mit den Einspeisebedingungen und Steuerungsmöglichkeiten des Netzbetreibers zusammen. Für die Rechenzentren spielt die Glättung von eigenen Lastspitzen eher keine Rolle, da die RZ in der Regel sogenannte Grundlastverbraucher sind. Prinzipiell könnte ein Betrieb der Netzersatzaggregate für Spitzenlastdeckung netzdienlich sein und in der Zukunft als Kurzzeit-Backup für fluktuierende erneuerbare Energien dienen - allerdings anders als bei einem BHKW - ohne die Nutzung der Abwärme.

Zu 5: Ob eine neues BHKW gebaut wird, ist angesichts des Angebotes an Abwärme aus den RZ ohnehin fraglich. Im Beschluss zum Klimaschutzteilkonzept (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7304 (M 22), wurde die Maßnahme deshalb zurückgestellt. Dennoch können auch BHKW in Zukunft als Stromerzeuger dienen, wenn die EE die Versorgung nicht schaffen. Die Abwärme aus den BHKW kann dann zu Heizzwecken genutzt werden und geht nicht verloren.

Zu 6: Energieeffizienzkriterien für neue RZ sollten und werden im Rahmen der Klimaallianz durch eine Arbeitsgruppe definiert werden. Inwieweit diese auch durchzusetzen sind, hängt an der jeweiligen Verhandlungsposition der Stadt.

Zu 7: Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

Zu 8: Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

Zu 9: Maßnahmen zur Begrünung werden unterstützt. Wir verweisen auf die Beantwortung der NR 1389 (B 202 vom 17.05.2021).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2021MM 22Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach - KlimaschutzteilkonzeptMagistratsvortrag
  2. 24. Mai 2021OFOF 21/11Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  3. 7. Juni 2021OAOA 25Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und SeckbachAnregung
  4. 17. September 2021Sie sind hier
    BB 328Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
    Magistratsbericht
  5. 18. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 80Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und SeckbachMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO I, TOP 45
Beraten
Die Vorlage B 328 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneLinke
Ablehnung:
2 SPD
Enthaltung:
2 SPDCDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen 2 SPD (= Kenntnis); 2 SPD, CDU und FDP (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 3 · 23.11.2021
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 328 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 3 · 25.11.2021
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 328 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 3 · 30.11.2021
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 328 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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