Förderprogramm "Bürgerengagement für den Klimaschutz"
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt die Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" vor, um gemeinnützige Initiativen finanziell bei der Umsetzung lokaler Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen. Ziel ist es, die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen und die Nachbarschaft aktiv einzubeziehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Frankfurter Bürgerinitiativen stellen eine sehr aktive, selbständige und ideenreiche Akteursgruppe innerhalb der Zivilgesellschaft dar, vor allem in den Bereichen Energieeinsparung und Suffizienz. Im Zuge der Anforderungen aus dem Bundesförderprogramm "Masterplan 100% Klimaschutz" (2012 - 2018) und den daraus resultierenden Frankfurter Klimaschutzzielen wurden seitens der Stadt Frankfurt am Main ausgewählte Klimaschutzprojekte von Initiativen und Vereinen auf Stadtteilebene unterstützt (z.B. Repair Cafes, Mehrwegbecher-Pfandsystem). Um diese Form der Unterstützung transparenter zu gestalten und Kontinuität zu erreichen, wurde die Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" aufgelegt. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie unterstützt die Stadt Frankfurt seit März 2019 systematisch engagierte Klimaschützer:innen auf Stadtteilebene mit einem Sachkostenzuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr.
Ziel des Förderaufrufes ist es, gemeinnützige Initiativen finanziell bei der Umsetzung ihrer lokalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, welche in gemeinschaftlichen Projekten und durch ehrenamtliches Engagement umgesetzt werden.
Vor dem Hintergrund, dass es nur gemeinsam möglich ist, die ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, sind die drei Kriterien "Bezug zur Nachbarschaft", "Beitrag zum Klimaschutz" und "Umsetzbarkeit" als die maßgebenden Kriterien der Förderrichtlinie festgelegt worden.
Würde insbesondere eines der drei Hauptförderkriterien wegfallen, so würde dies das Ziel der Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" konterkarieren sowie den ambitionierten Frankfurter Klimaschutzzielen nicht gerecht.
Förderkriterium 1: Bezug zur Nachbarschaft
Das Kriterium "Bezug zur Nachbarschaft" ist erforderlich, da Klimaschutzmaßnahmen, die einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft leisten und die nachbarschaftliche Handlungsebene ansprechen, eine höhere Multiplikatorwirkung sowie eine stärkere Identifikation mit der Klimaschutzmaßnahme bieten.
Zudem gibt es für Klimaschutzmaßnahmen, die nur Einzelpersonen zugutekommen, gesonderte Förderprogramme von Land und Bund.
Förderkriterium 2: Beitrag zum Klimaschutz
Der Fokus auf Klimaschutz liegt darin begründet, dass es das separate Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" für Klimaanpassung bereits gibt (siehe https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus ).
Die Darstellung eines quantitativen Beitrages zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt ist, insbesondere bei nicht-investiven Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Durchführung von Klimaschutzveranstaltungen) komplex. Zur Vereinfachung kann daher der Mehrwert für den Klimaschutz auch qualitativ hergeleitet werden.
Förderkriterium 3: Umsetzbarkeit
Um einen Sachkostenzuschuss zu erhalten, soll das Projekt in der Antragsstellung lediglich nachvollziehbar beschrieben werden sowie die Umsetzung des Projektes innerhalb von zwölf Monaten möglich sein.
Diese drei oben beschriebenen Förderkriterien, welche zusammen mit 85 % gewichtet werden, sind notwendige Hauptbestandteile der Förderrichtlinie "Bürgerengagement für den Klimaschutz" und werden nur noch von den niedriger gewichteten Kriterien "Übertragbarkeit" (10 % Gewichtung) und "Projektumsetzung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main" (5 % Gewichtung) flankiert.
Die Bereitstellung von öffentlichen Fördermitteln bedarf sachlicher und eindeutiger Bewertungskriterien, deren Einhaltung mit einem geringen Aufwand für alle Beteiligten verbunden ist. Es muss jederzeit für alle Beteiligten nachvollziehbar sein, warum welches Klimaschutzprojekt gefördert wurde. Dies wird in der Praxis mit gewichteten Kriterien dargestellt. Da die Einhaltung der Kriterien kein bürokratisches Hindernis darstellt, wird von einer überarbeiteten Förderrichtlinie mit erleichterten Förderkriterien abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2022BB 81Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“ Verlängerung Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
- 18. März 2022OFOF 212/12Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022OAOA 192Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Anregung
- 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 490Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)