Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" - Frankfurt am Main Vorplanung Neugestaltung Homburger Hohl
Bericht
Die Siedlung Ben-Gurion-Ring wurde mit Bescheid des Landes Hessens 2015 in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" heute "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen. Das Förderprogramm hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben im Quartier Ben-Gurion-Ring durch investive und soziale Maßnahmen nachhaltig zu verbessern. Zu Beginn des Städtebauförderprogramms wurde ein breit angelegter Beteiligungsprozess durchgeführt und auf dieser Grundlage ein Integriertes, städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt, welches 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Im Beteiligungsprozess wurde deutlich, dass die Straße "Homburger Hohl" eine insbesondere von Fußgängern intensiv genutzte Wegeverbindung von der U-Bahnstation Bonames zum Ben-Gurion-Ring darstellt. Die U-Bahn-Linie U2 fährt von der Haltestelle Bonames in 20 Minuten in die Frankfurter Innenstadt sowie nach Bad Homburg. Die Homburger Hohl ist für den motorisierten Individualverkehr eine Sackgasse, daher gibt es keinen Durchgangsverkehr (Feuerwehr und Rettungswagen ausgenommen). Durch die Anwohner und Besucher entsteht in geringem Umfang Quell- und Zielverkehr. Die ca. 22 straßenbegleitenden Stellplätze werden hauptsächlich von den Anwohnern genutzt. Fußgänger und Fahrradfahrer bewegen sich auf dem Weg zur U-Bahn-Station mehrheitlich im Bereich der Fahrbahn, da die Gehsteigmaße schmal sind und sehr wenig motorisierter Verkehr herrscht. Der Fahrbahnbelag ist sanierungsbedürftig und der Straßenraum wird von ungeordnetem Parken, maroden Altglascontainern und mangelhafter Durchgrünung geprägt. Die Straßenfläche ist derzeit voll versiegelt, weist ein mittleres bis starkes Gefälle auf und bietet kaum Schatten sowie keine Versickerungsmöglichkeiten für Regenwasser. Aus der Bestandsanalyse heraus wurden daher folgende Zielsetzungen für die Planung der Straße entwickelt: - Neugestaltung unter Berücksichtigung von Klimaanpassung und -schutz - Verbesserung der (Aufenthalts)Qualität und Gestaltung des Straßenraums insb. für Fußgänger hinsichtlich der wichtigen Verbindungsfunktion - Neuordnung des Straßenquerschnitts und der Stellplätze - Maximal mögliche Entsiegelung und Begrünung - Anpflanzen trockenheitsresistenter Straßenbäume oder Baumrigolen - Barrierefreiheit und Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten - Verwendung heller Materialien zur Ausnutzung des Albedo-Effekts - Fahrradstellplätze - Car-Sharing/bike-sharing Stellplätze - Verbesserung Beleuchtungssituation und Orientierung - Unterflurcontainer für Altglas - Flächenoptimierung der Wendeanlage 2022 wurden die Vermessung des Plangebiets, die Erstellung eines Trassenplans sowie eine Parkraumzählung durchgeführt und auf dieser Grundlage die Vorplanung durch das Stadtplanungsamt erarbeitet. Die Vorplanung sieht eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts und die Entwicklung eines verkehrsberuhigten Bereichs als Mischverkehrsfläche vor. Die Verkehrsfläche soll von Fußgängern, Radfahrern und Autos gleichberechtigt genutzt werden. Auf der östlichen Seite der Verkehrsfläche werden 18 Stellplätze im Straßenraum abgebildet. Durch diese Anordnung können rund 500 m2 versiegelte Fläche entsiegelt werden und 15 Baumstandorte entstehen. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Bestandstrassenplans wurden die Baumstandorte und Beete so eingeplant, dass eine möglichst minimale Überschneidung mit bestehenden Trassen gewährleistet wird. Die Steigung der Straße übersteigt die für eine barrierefreie Erschließung nötigen 6% in nahezu allen Bereichen. Da der zugrundeliegende Anstieg des Geländes nicht geändert werden kann, wird im Bereich der Einmündung Hugo-Sinzheimer-Straße ein Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten zum Ausruhen im Schatten eines Baumes eingeplant. Im zentralen östlichen Bereich der Straße wird der derzeit oberirdisch abgestellte marode Altglascontainer durch ein Unterflursystem ersetzt. Dieses beinhaltet drei Container für alle Altglassorten (grün, braun, weiß). Der eingeplante Standort ist der aus rechtlicher und technischer Sicht (Anfahrbarkeit, Platz bei Entleerung etc.) voraussichtlich einzig mögliche Standort. Zur Betonung eines einheitlichen Straßenraums sollen farblich angepasste Beläge zur Anwendung kommen. Die Baumstandorte und Beete, die Bänke und das Unterflursystem Altglas sowie der einheitliche, helle Fahrbahnbelag sollen zudem insgesamt einer deutlichen Erhöhung der Aufenthaltsqualität dienen und heben die wichtige Verbindungsfunktion hervor. Im ersten Halbjahr 2022 wurde die Planung im Rahmen der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt und beschlossen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Juni 2023 durchgeführt. Die Vorplanung, die im Rahmen dieser Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt wurde enthielt 16 Stellplätze und 16 Baumstandorte. Im Laufe der Bürgerinformationsveranstaltung und im Nachgang zeigte sich, dass die Akzeptanz des ersatzlosen Wegfalls von insgesamt sechs Parkplätzen von ein paar Anwohnern problematisch gesehen wird. Nach Prüfung des Sachverhaltes ist es aufgrund der städtebaulichen Situation möglich, maximal zwei weitere Stellplätze in die Planung einzubeziehen. Ein ursprünglich eingeplanter Baumstandort kann zudem aufgrund der benachbarten in den öffentlichen Straßenraum hineinragenden Bepflanzung nicht realisiert werden. Insgesamt berücksichtigt die Vorplanung gleichermaßen die Zielsetzungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung des Förderprogramms, die Belange der Nutzer der Straße sowie die Belange der Anwohner. Nach Abwägung aller unterschiedlichen Belange stellt die Vorplanung eine räumlich ausgewogene Lösung dar. Die Stadt Frankfurt am Main hat 2022 für die Maßnahme "Neugestaltung Homburger Hohl" Städtebaufördermittel für die Kosten der HOAI Leistungsphasen 1-3 beantragt und 86.000€ bewilligt bekommen. Mit dem diesjährigen Programmantrag wurden weitere 1.014.000 Mio Gesamtausgaben für die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Bauausführung beantragt. Die Realisierung und Abrechnung der Maßnahme muss aufgrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel bis Ende 2030 erfolgen. Falls die Prioritäten im Magistrat eine Umsetzung und Abrechnung im Förderzeitraum nicht zulassen, ist die stadträumlich und klimatisch gebotene Umgestaltung auf unbestimmte Zeit verschoben, da die Fördermittel dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist daher erforderlich, dass die städtischen Ressourcen dezernatsübergreifend bereitgestellt werden.