Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme nach § 171e BauGB hier: Rahmenkonzept für die Erneuerung des Grünzugs Ben-Gurion-Ring
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die grundhafte Erneuerung des Grünzugs Ben-Gurion-Ring vor, um die städtebaulichen Missstände zu beheben und die Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner*innen zu verbessern. Die Maßnahme wird durch Städtebaufördermittel unterstützt und soll die öffentliche Infrastruktur langfristig sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Rahmenkonzept für die grundhafte Erneuerung des Grünzugs Ben-Gurion-Ring wird zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die weiterführenden Planungen der Einzelmaßnahmen in allen elf Teilräumen auf Grundlage des Rahmenkonzepts, gegebenenfalls auch zusammengefasst in Paketen, in Höhe von 1.000 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Mittel für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Ben-Gurion-Ring im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.007265 zur Verfügung stehen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. für die Umsetzung der im Rahmenkonzept festgelegten Einzelmaßnahmen (Einzelprojekte) aus heutiger Sicht von einem Kostenbedarf von rund 5.700 T€ auszugehen ist. b. die grundhafte Erneuerung des Grünzugs nach dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" gemäß den Richtlinien des Landes Hessen RiLiSE förderfähig ist. Es wird von einer Förderung in Höhe von 66,66% ausgegangen. c. der Grünzug im Gebiet der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Ben-Gurion-Ring liegt, die nach den städtebaurechtlichen Vorschriften des BauGB §171e durchgeführt wird. (STVV §4649 v. 26.09.2019) d. die grundhafte Erneuerung des Grünzugs sich aus mehreren Maßnahmen aus dem von der Stadt Frankfurt am Main festgelegten Maßnahmenplan im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gebiet zusammensetzt. (STVV §5205 vom 30.01.2020 gem. §171e Abs. 4 BauGB) e. die Bürger*innen und Beteiligten öffentlich laufend in den städtebaulichen Erneuerungsprozess einbezogen sind und zur Mitwirkung angeregt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, a. auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten die Beschlussvorlagen zu Bau und Finanzierung vorzulegen. b. innerhalb des Förderzeitraums alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat die Chance, für die grundhafte Erneuerung des rund 4,7 ha großen Grünzugs Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen zu können. Zur kommunalen Daseinsfürsorge kann der Grünzug für die Zukunft ertüchtigt werden.
Die grundhafte Erneuerung des Grünzugs setzt sich aus den Maßnahmen Nr. 3, 5, 6 und 8 aus dem Maßnahmenplan im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zusammen. Diese Maßnahmen sind: Gemeinschaftsgärten (Nr. 3), Freiflächenqualifizierung (Nr. 5), Aufwertung der städtischen Grünflächen (Nr. 6) und Spielplatzgestaltung (Nr. 8).
Der seit 2017 bestehende Stadtteilbeirat aus Bewohner*innen und Vertreter*innen von Institutionen, Vereinen und Initiativen war in die Erstellung des Rahmenkonzepts (Freiraumkonzept) einbezogen. Außerdem wurden zum Rahmenkonzept eine mehrstufige Bürgerbeteiligung und eine Fotoaktion durchgeführt. Damit wurden die Bedürfnisse und die Anliegen der Bewohner*innen und Beschäftigten der Siedlung im Rahmenkonzept berücksichtigt. (Siehe Anlage 1 S. 2 und Anlage 2).
Auch die Umsetzung des Rahmenkonzepts soll den Bürger*innen Möglichkeiten zum Mitgestalten ihrer Umwelt bieten. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können ihre Vorstellungen bereits in die Konzeption der Einzelmaßnahmen (Objektplanungen) einbringen. Dies sieht auch der Fördermittelgeber als erforderlich an.
B. Alternativen
Das Belassen des Ist-Zustandes wäre die sogenannte 0-Alternative. Allerdings würde hierdurch die Chance vertan, die öffentlichen Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die grundhafte Erneuerung des baufälligen Teilraums Hanggarten aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Damit allein können jedoch die Ziele der beschlossenen städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme gemäß §171e Abs. 4 BauGB nicht erreicht werden. Verlust von Fördermitteln.
C. Lösungen
Das Rahmenkonzept für das Gesamtgebiet schlägt eine Folge von insgesamt elf Teilräumen mit unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten vor. Vom Bügelsee im Norden bis zur Parkwiese im Süden: jeder Teilraum bekommt einen eigenen Charakter. Die Teilräume haben einen ökologischen oder landschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt. Es gibt gärtnerisch gestaltete Freiräume und Teilräume mit jeweils angemessenen, wenigen bis intensiven Nutzungsangeboten:
Naturnahe Teilräume mit ökologischem Entwicklungsschwerpunkt
- Bügelsee
- Grünkorridor Teilräume mit landschaftlichem oder Parkcharakter
- Seewiese
- Picknick- und Blühwiese
- Parkwiese Teilräume mit Gartencharakter
- Hanggarten
- Eingang Süd Teilräume mit Nutzungsschwerpunkt
- Seespielplatz
- Große Wiese
- Baumhalle
- Rondellplatz Die Planungsteilräume bilden die Grundlage für die anschließenden Einzelmaßnahmen, für die gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen vorgelegt werden. Zur Erneuerung des gesamten Grünzugs beziehungsweise der Teilräume gehören Maßnahmen zur Aufwertung der Vegetation und zur Verbesserung der Erschließung. Für Ausstattungselemente wie Bänke, Papierkörbe und Leuchten werden die städtischen Standardelemente wie zum Beispiel die "Frankfurter Bank" verwendet. Das Regenwasser wird überwiegend an Ort und Stelle versickert. Niederschlagswasser, das befestigte Flächen im Grünzug trifft, wird in den angrenzenden Grünflächen versickert. Der Grünzug Ben-Gurion-Ring soll auf Grundlage des Rahmenkonzepts abschnittsweise grunderneuert werden. Die Einzelmaßnahmen wurden aufgrund der ermittelten Bedarfe nach Umsetzungsprioritäten geordnet. Dabei sind funktionelle, strukturelle und bauliche Defizite mit beurteilt worden, die nicht nur aus Sicht der Verkehrssicherheit behoben werden müssen, sondern auch Nutzungseinschränkungen mit sich bringen. Der ursprünglich als grünes Zentrum des Wohngebietes gedachte Begegnungs-, Erholungs- und Bewegungsraum soll seiner Aufgabe wieder vollumfänglich gerecht werden, um das soziale Miteinander zu fördern:
- Einzelmaßnahmen mit hoher Umsetzungspriorität (1) Ziel: möglichst rasche Planung und Umsetzung - Planung des durchgängigen Hauptweges: Voraussetzung als Planungsvorgabe für die einzelnen Teilräume - Große Wiese: Fehlenden Bolzplatz als einen der größten Defizite schnell umsetzen - Hanggarten/Baumhalle: Hanggarten ist stark abgenutzt und bedarf einer Erneuerung; rascher Handlungsbedarf, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben erscheint - Rondellplatz: als Spielplatz und Treffpunkt nicht mehr funktionstüchtig und unübersichtlich, den Bewohner*innen im südlichen Teil des Grünzugs rasch einen Aufenthaltsort schaffen
- Begleitmaßnahmen mit hoher Umsetzungspriorität (1) Folgende Maßnahmen sind als wichtige Begleitmaßnahmen des Rahmenkonzepts mit anderen Akteuren abzustimmen oder durch andere durchzuführen: - Wegeanbindung Neubaugebiet: Verlauf über Arrondierungsfläche (Flurstück 192/54) mit Eigentümern abstimmen - Leitsystem: Grafische Planung der Bodenprints und weiterer Elemente für Orientierung (Leitsystem wie Stelen, Wegweiser etc.) entwickeln, parallel mit Hauptwegeplanung - Straßenquerung Eingang Süd: Abstimmung und Realisierung mit Fachämtern
- Einzelmaßnahmen mit mittlerer Umsetzungspriorität (2) - Parkwiese: Für Jugendliche im südlichen Teil des Grünzugs mittelfristig Spielangebote einrichten - Seewiese: Mittelfristig geeignete Nutzungsangebote einrichten - Bügelsee-West: Aufwertung der Vegetation, Erneuerung der Wege - Bügelsee-Ost mit Picknick- und Blühwiese, Seepromenade, Seeterrasse: Zukünftige Erweiterungsflächen sind durch Bautätigkeiten im Neubaugebiet noch belegt
- Springermaßnahmen mit mittlerer Umsetzungspriorität (2) Springermaßnahmen sind räumlich und zeitlich unabhängig von den anderen Maßnahmen. Sie können wegen ihres geringen Umfangs kurzfristig oder nach Kapazität umgesetzt werden. - Kleine Aussicht: Kommt zum Tragen, falls nicht als Teil der Hauptwegeplanung umgesetzt - Seebalkon: Erweiterung und Ausbau der bestehenden Plattform oberhalb des Sees zu einem attraktiven Aufenthaltsort mit Seeblick - Eingang Süd und Grünkorridor: Aufwertung der Vegetation und Umsetzung der Hauptwegeplanung Süd als Paket oder Einzelmaßnahme
- Einzelmaßnahme mit niedriger Priorität (3) - Seespielplatz: Relativ neue Anlage. Bis zu einer zukünftigen Neuplanung punktuelle zusätzliche Angebote schaffen um den Spielwert zu erhöhen
C. Lösung
Das Rahmenkonzept für das Gesamtgebiet schlägt eine Folge von insgesamt elf Teilräumen mit unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten vor. Vom Bügelsee im Norden bis zur Parkwiese im Süden: jeder Teilraum bekommt einen eigenen Charakter. Die Teilräume haben einen ökologischen oder landschaftlichen Entwicklungsschwerpunkt. Es gibt gärtnerisch gestaltete Freiräume und Teilräume mit jeweils angemessenen, wenigen bis intensiven Nutzungsangeboten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Umsetzung der im Rahmenkonzept festgelegten Einzelmaßnahmen (Einzelprojekte) ist aus heutiger Sicht von einem Kostenbedarf von rund 5.700 T€ auszugehen.
Konkretisierende Kostenschätzungen für die Einzelmaßnahmen (Objektplanungen) sind erst möglich, wenn die Vorplanungen abgeschlossen sind. Daran anschließend werden Entwurfsplanungen für die Einzelmaßnahmen (Objektplanungen) erarbeitet und qualifizierte Kostenberechnungen erstellt. Diese werden den Stadtverordneten mit den Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Mittel für die Umsetzung sind mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" bis 2027 in den Haushalt eingestellt. Die durch den Grünzug Ben-Gurion-Ring entstehenden Folgekosten für Pflegemaßnahmen sind nach Abschluss der Objektplanungen für die Teilräume zu beziffern und im Rahmen der Zielwerte durch Priorisierung innerhalb des Dezernates X zu Verfügung stellen.
Anlage 1_Rahmenkonzept-Berichte (ca. 113,1 MB) Anlage 2_Beteiligungsberichte_Phase_1-3 (ca. 17,9 MB) Anlage 3_Plan_Rahmenkonzept_Gesamtueberblick (ca. 3,3 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)